Analyse Was der Koalitionsvertrag fürs Handwerk bereithält

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Punkte, die direkte Auswirkungen auf das Handwerk haben. Die neue Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Mittelstand und Handwerk besonders zu unterstützen. Was davon zu halten ist.

Handschlag
Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt - © blattwerkstatt – stock.adobe.com

Der Koalitionsvertrag mit dem Titel "Verantwortung für Deutschland" zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Punkte, die das Handwerk betreffen. Immerhin 20 Mal taucht der Begriff "Handwerk" in dem 144-Seiten-Papier auf. Ganz am Anfang heißt es: "Wir stärken Mittelstand und Handwerk den Rücken." Die DHZ-Analyse zeigt, dass viele der angekündigten Vorhaben der neuen Bundesregierung zwar positiv klingen, jedoch auch Unsicherheiten bergen oder unverbindlich formuliert sind.

Mittelstandsförderung: Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Mittelstand und das Handwerk mit "flexibleren gesetzlichen Rahmenbedingungen, einfacheren Vergabeverfahren und schnelleren Genehmigungsprozessen" zu unterstützen. Die Koalition will zudem die "stärkere Durchlässigkeit von Ausbildung und Meisterprüfung zum Studium" fördern und die "Ausbildungsförderung verstetigen".

Bürokratieabbau: Der Koalitionsvertrag betont den Abbau von Bürokratie und die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, was für das Handwerk von großer Bedeutung ist. Maßnahmen wie die Einführung einer Gründerschutzzone, die Vereinfachung notarischer Vorgänge und die Schaffung eines One-Stop-Shops für Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden sind positiv zu bewerten. Konkret will die Regierung "Bürokratie und Dokumentationspflichten abbauen, Normen und Standards mittelstandsgerecht vereinfachen, die Nachweisführung von Fördermitteln reduzieren und den Zugang zu Innovationsprogrammen erleichtern". Sie will Schriftformerfordernisse im Arbeitsrecht beseitigen. Ein Moratorium, also ein Aufschub, von mindestens zwei Jahren soll für alle neuen rechtlichen Statistikpflichten gelten.

Degressive Abschreibung

Steuerpolitik: Der Koalitionsvertrag enthält mehrere steuerliche Entlastungen, die auch dem Handwerk zugutekommen sollen. Dazu gehören ein "Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027" sowie die schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer um jeweils einen Prozentpunkt ab 2028. Für Personengesellschaften, zu denen viele Handwerksbetriebe zählen, soll das Optionsmodell nach §1a Körperschaftsteuergesetz und die Thesaurierungsbegünstigung nach §34a Einkommensteuergesetz verbessert werden. Allerdings wird auch der "Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöht", was für Betriebe in finanzschwächeren Kommunen eine zusätzliche Belastung darstellen könnte.

Fachkräftesicherung: Die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte und die Einrichtung einer digitalen Agentur sind positiv zu werten. Allerdings bleibt unklar, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen, insbesondere vor dem Hintergrund bisheriger Schwierigkeiten bei der Digitalisierung staatlicher Prozesse. Das Bekenntnis zur Förderung der beruflichen Bildung ist ebenfalls positiv fürs Handwerk.

Wochenarbeitszeit statt Tagesarbeitszeit

Arbeitsmarkt und Arbeitszeit: Die Koalition plant mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit: "Wir wollen im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen." Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll "unbürokratisch geregelt und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln" vorgesehen werden. Speziell für das Bäckerhandwerk wird der "Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" erweitert.

Energiekosten: Die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und die Abschaffung der Gasspeicherumlage sind Schritte zur Entlastung energieintensiver Betriebe. Allerdings fehlt ein langfristiges Konzept zur Sicherung bezahlbarer Energiekosten. Die Unsicherheit über zukünftige Regelungen im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes könnte zudem Investitionen hemmen. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher."

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung: Der Koalitionsvertrag sieht eine "grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts" vor. Ziel ist ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben. Die Plangenehmigung soll zum Regelverfahren werden, Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie Prüfungen sollen nur einmal stattfinden.

Heizungsgesetz soll abgeschafft werden

Bauen und Wohnen: Für das Bauhandwerk sind die Pläne zur Ankurbelung des Wohnungsbaus durch eine "Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive" von Bedeutung. Die Koalition will "Baustandards vereinfachen und den Gebäudetyp E absichern". Die Förderprogramme der KfW sollen zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht werden: "ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung". Das Heizungsgesetz soll abgeschafft und durch ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt werden, das "technologieoffener, flexibler und einfacher" sein soll.

Bildung und Ausbildung: Der Koalitionsvertrag betont die Bedeutung der dualen beruflichen Aus- und Weiterbildung als "Aushängeschild Deutschlands". Die Koalition will "junge Menschen beim Einstieg in das Berufsleben unterstützen" und eine Qualifizierungsoffensive voranbringen. Dazu gehört die Stärkung der "frühen Berufsorientierung in Schulen, in Kooperation mit den beruflichen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit". Zudem soll der "Investitionsstau in den Bildungsstätten mit einer verlässlichen Förderung" gelöst werden.