Krankenversicherung Was bringt die elektronische Gesundheitskarte?

Seit Oktober 2011 gilt die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Krankenkassen führen sie seitdem schrittweise ein. Doch nur wenige Versicherte wissen, was die Karte alles können und welchen Nutzen sie haben soll. Hier die wichtigsten Fakten.

Soll den Datenfluss für Ärzte und Patienten erleichtern: die elektronische Gesundheitskarte. - © IKK classic

Hintergrund für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist der Wunsch nach dem sicheren Austausch der Patientendaten und damit der besseren Versorgung von Patienten. Die Qualität der medizinischen Behandlung hänge, so das Bundesgesundheitsministerium, auch davon ab, ob ein Arzt alle notwendigen Informationen wie Medikation, Therapie und Krankheitsverlauf vorliegen hat. Diesen ungehinderten Informationsfluss soll die neue Karte garantieren.

Auffälligste Änderung zur früheren Versichertenkarte ist, dass die eGK ein Foto bekommt. Dies soll Missbrauch und Verwechslungen vorbeugen. Beim Arztbesuch selbst ändert sich deswegen erstmal nichts.

Was kann nun die neue Karte, was die alte nicht kann?
Die folgenden Änderungen werden schrittweise eingeführt.

  • Zunächst werden Verwaltungsdaten, wie Versichertennummer, Status (Mitglied, Familienversicherter, Rentner etc.) gespeichert. Neu ist die Angabe zum Geschlecht. Die Rückseite soll für die "Europäische Krankenversicherungskarte" verwendet werden, um innerhalb Europas eine unbürokratische Behandlung zu ermöglichen.
  • In einem weiteren Schritt sollen die Stammdaten online immer auf dem neuesten Stand gehalten werden, so dass zum Beispiel Adressänderungen beim nächsten Arztbesuch automatisch übernommen werden.
  • Später sollen auch alle Befunde und Diagnosen digitalisiert auf der Karte Platz finden, so dass Ärzte nicht auf Briefe von Kollegen warten und aufwendig für die Patientendaten digitalisiert werden müssen.
  • Gespeichert werden später dann auch die Notfalldaten, so dass Ärzte und Rettungsassistenten im Notfall Zugriff auf diese Daten haben.
  • Wer möchte, kann auf der Karte auch seine Bereitschaft zur Organspende bekunden.
  • Verpflichtend sind übrigens nur die Verwaltungdaten der Versicherten. Ob und in welchem Umfang die anderen Daten auf die Karte kommen, entscheidet der Patient selbst. Geschützt sind die Daten durch eine PIN, die der Patient bei Zugriff eingeben muss.
Kritik

Die Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte entzündet sich immer wieder am Datenschutz und an der Datensicherheit. Kritiker befürchten, dass die Patientendaten allen im Gesundheitssystem Tätigen zugänglich gemacht werden können und somit der "gläserne Patient" entsteht. Ärzte und Patienten würden so einer fortlaufenden Kontrolle unterzogen. Das Vertrauensverhältnis und die ärztliche Schweigepflicht würden somit ausgehebelt.

Befürchtet wird, unter anderem auch von Ärzten, dass die Karte nicht den gewünschten Nutzen bringt. Sie führe nicht zu Kosteneinsparungen und zu einer Rationalisierung des Behandlungsablaufs. fm

Die wichtigsten Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .