Bei Pkw-Kosten für Nebenberufs-Selbstständige gilt: Ohne Kosten können Handwerker keinen Betriebsausgabenabzug vornehmen.
Für Handwerker, die im Nebenberuf selbstständig sind, gelten für die daraus erzielten Gewinne dieselben Steuerspielregeln wie für jeden anderen Unternehmer auch. Beim Betriebsausgabenabzug für Fahrten gibt es allerdings eine Besonderheit zu beachten.
Bekommt der Handwerker von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt und nutzt diesen Dienstwagen nach Feierabend für betriebliche Fahrten aus seiner Nebenberufs-Selbstständigkeit, darf er von seinem Gewinn für diese Fahrten keinen Cent Betriebsausgaben abziehen, wenn der Arbeitgeber die gesamten Kosten des Dienstwagens bezahlt hat. Ohne eigene Kosten scheidet ein Betriebsausgabenabzug aus (BFH, Az.: III R 33/14).
Ausweg: Nutzen Sie für betriebliche Fahrten als Nebenberufs-Selbständiger dagegen nur Ihren privaten Pkw und nicht den Dienstwagen, winkt ein gewinnmindernder Betriebsausgabenabzug in Höhe von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer. dhz
