Steuervereinfachungsgesetz Was 2011 noch zu beachten ist

In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat endlich einem Kompromiss zum Steuervereinfachungsgesetz gefunden. Die meisten darin beschlossenen Änderungen treten 2012 in Kraft. Doch ein paar der gesetzlichen Neuerungen sind bereits 2011 zu beachten.

Was 2011 noch zu beachten ist

Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer klettert noch 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro. In der Lohnabrechnung Dezember ist dieser erhöhte Pauschbetrag bereits zu berücksichtigen.

Elektronische Rechnung: Bei elektronischen Rechnungen für Leistungen ab 1. Juli 2011 gibt es den Vorsteuerabzug auch dann, wenn die elektronische Rechnung keine digitale Signatur enthält.

Umsatzsteuer-Nachschau: Bei der Umsatzsteuer-Nachschau steht der Prüfer des Finanzamts unangekündigt vor der Tür. Neuerdings darf er in diesem Zusammenhang auch auf einen digitalen Datenzugriff in der EDV-Buchhaltung pochen.