Simulation für den Ernstfall Warum jeder einmal Probesterben sollte

Die meisten Menschen hierzulande sind auf das eigene Ableben und die damit verbundene Vermögensweitergabe schlecht vorbereitet. Auf Probe zu sterben kann helfen, Schwächen aufzudecken und die Nachfolgeplanung den eigenen Wünschen anzupassen.

Für Betriebsinhaber gelten dieselben Formvorschriften wie für Privatpersonen – also ein eigenhändiges oder notarielles Testament –, allerdings ist der Gang zum Notar hier dringend ratsam, um das Testament rechtssicher mit dem Gesellschaftsvertrag abzustimmen. - © fotoscorp - stock.adobe.com

Laut einer Untersuchung der Deutschen Bank haben nur etwas mehr als ein Drittel der Bundesbürger ein Testament. "Und selbst wenn eins vorliegt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass die Nachfolgeregelung funktioniert", sagt Julia Hellfeuer von der CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in München. "Häufig wurde das Testament vor vielen Jahren erstellt, während sich die Familienkonstellation und die Vermögensstruktur zwischenzeitlich erheblich verändert haben, ohne dass dem Rechnung getragen wurde."

Auch Philip Morgen von Morgen Invest in Oberursel stellt fest, dass die Menschen häufig nicht besonders gut auf das eigene Ableben vorbereitet sind. "Zwar sind das Interesse und der Informationsbedarf diesbezüglich groß, dennoch ist der eigene Tod ein unangenehmes Thema, mit dem man sich – verständlicherweise – nur ungern beschäftigt", sagt er.

Häufig falsche Annahmen beim Testament

Das ist umso gravierender, da es bezüglich der gesetzlichen Erbregelungen zahlreiche Irrtümer und Fehleinschätzungen gibt, denen potenzielle Erblasser immer wieder unterliegen. "Häufig unterschätzt werden zum Beispiel die Pflichtteilsrechte", erklärt Hellfeuer. "Auch wenn jemand eines seiner Kinder enterbt, beseitigt das grundsätzlich nicht dessen Pflichtteilsanspruch."

Zudem wird meist nicht alles so verteilt, wie es sich der Erblasser vorstellt. "Kinderlose Ehepaare – als klassisches Beispiel – gehen davon aus, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles erbt", sagt Morgen. "Doch ohne entsprechende testamentarische Gestaltung kann sich der überlebende Ehepartner in einer Erbengemeinschaft wiederfinden." Erbengemeinschaften wiederum sind häufig ein Ausgangspunkt für langwierige und teure Familienstreitigkeiten.

Probesterben als Augenöffner

Um herauszufinden, ob die bestehende Nachfolgeregelung mit den Wünschen des Erblassers übereinstimmen, gibt es einen Kniff: das Probesterben. Dabei simuliert der Berater, was passieren würde, wenn die Mandantin oder der Mandant gestern verstorben wäre. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, wer nach der aktuellen Situation welches Vermögen erhalten würde, welche steuerlichen und finanziellen Folgen entstehen könnten, und wo Konfliktpotenziale liegen.

Eine Vorgehensweise, die auf reges Interesse stößt. "Unsere Kunden sind erstaunlich offen dafür", sagt Morgen. "Auch wenn der Begriff zunächst etwas drastisch klingt, so wird doch schnell klar, worum es geht." Und das kann für viele aufschlussreich sein – ein Augenöffner sozusagen. Das beginnt schon bei der Erbschaftsteuer. "Immer wieder stellt sich zum Beispiel heraus, dass nicht genug Liquidität vorhanden ist, um diese zu begleichen", so Hellfeuer. Dazu kommt die Frage, ob jeder Erbe genau das bekommt, was er bekommen soll. "Gerade bei komplexen Familienverhältnissen wie Patchwork-Familien unterscheiden sich die gesetzliche Erbfolge und der Wunsch des Erblassers oft erheblich", sagt Morgen.

Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt?

Auch fehlende Vollmachten oder die Entstehung problematischer Erbengemeinschaften können durch das Probesterben ans Tageslicht kommen. Besonders gravierend kann es sein, wenn ein Familienunternehmen im Spiel ist. "Sind Testament und Gesellschaftsvertrag nicht aufeinander abgestimmt, kann die gewünschte Unternehmensnachfolge gestört werden", erklärt Hellfeuer. So können testamentarische Regelungen durch Nachfolgeklauseln in den Gesellschaftsverträgen ausgehebelt werden.

Zwar gibt es keine Standardlösung, da jede Vermögensstruktur und jede Familienkonstellation anders sind. Dennoch ist ein erster Schritt, ein Testament aufzusetzen, sofern keines vorhanden ist, oder den bestehende letzten Willen zu aktualisieren. Zudem gibt es ein paar allgemeine Stellschrauben wie die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, bei der bestehende Freibeträge ausgenutzt werden, oder die Schaffung von Liquidität für die Einkommensteuer, die jeder nutzen kann.

"Und um Streitigkeiten vorzubeugen, kann ganz grundsätzlich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein", sagt Hellfeuer. Wichtig ist nur, dass man seine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten professionell plant. Sonst ist es zu spät.

Wie das Probesterben abläuft und die häufigsten Irrtümer beim Vererben

Die Idee des Probesterbens ist es, den Ernstfall zu simulieren und dann zu analysieren, welche finanziellen und steuerlichen Konsequenzen das eigene Ablegen hätte. Das heißt, es geht um die Frage, ob in diesem Fall wirklich das passieren würde, was sich der Erblasser für seine Familie und sein Vermögen wünscht.

Der Ablauf des Probesterbens:

Die Bestandsaufnahme

    Im ersten Schritt müssen das gesamte Vermögen sowie alle Verbindlichkeiten erfasst werden. Das beinhaltet unter anderem das Bank- und Depotvermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Versicherungen, gegebenenfalls Auslandsvermögen und vieles mehr. Ebenso wichtig sind die familiären Verhältnisse. Dazu sollten in diesem Schritt alle wichtigen Dokumente wie ein bereits vorhandenes Testament, Ehe- oder Gesellschaftsverträge, Vollmachten usw. vorliegen. Dazu werden die Ziele und Wünsche des Mandanten oder der Mandantin genau erfasst.

    Das Probesterben

    Dann wird ein fiktiver Todeszeitpunkt festgelegt. In der Regel wird angenommen, die Erblasserin oder der Erblasser wäre gestern verstorben.

    Durchspielen des Erbfalles

    Wer erbt, wer erhält welche Vermögenswerte und welche Pflichtteils- oder sonstigen Ansprüche entstehen? Des Weiteren geht es um die gesellschaftsrechtlichen Folgen, die voraussichtliche Höhe der Erbschaftsteuer, die Frage nach der erforderlichen Liquidität usw.

    Soll-Ist-Vergleich

    Entscheidend ist dann der Vergleich zwischen den Wünschen und Zielen des Erblassers und dem, was tatsächlich eintreten würde. Die Abweichungen bilden anschließend die Grundlage für die weitere Beratung.

    Umsetzung

    Im Folgenden kann nun daran gearbeitet werden, die Nachfolgeplanung so zu optimieren, dass das Ergebnis den Wünschen und Zielen des Erblassers entspricht. Die Umsetzung erfolgt – falls erforderlich – gemeinsam mit Steuerberatern, Notaren und Fachanwälten.