Der Binnenmarktausschuss der EU hat sein Votum zur umstrittenen Dienstleistungskarte abgegeben. Das Ergebnis ist eine Ablehnung. Im Handwerk ist die Erleichterung groß. Doch was hatte die Wirtschaft befürchtet und sind die Pläne zur Dienstleistungskarte nun wirklich vom Tisch?
Jana Tashina Wörrle

Im Januar 2017 legte die Europäische Kommission ihre Pläne für ein Dienstleistungspaket im Rahmen der neuen Binnenmarktstrategie vor. Zu diesem Paket gehört auch die Dienstleistungskarte. Die EU-Kommission wollte mit ihr die Mobilität im Binnenmarkt verbessern, so dass Selbstständige noch unkomplizierter in jedem EU-Land der Wahl arbeiten und genauso einfach einen Betrieb gründen können.
Was erst einmal positiv klingt, sorgt seit dem Bekanntwerden der Pläne jedoch für starke Kritik. Das Handwerk lehnt die Dienstleistungskarte entschieden ab – genauso wie Wirtschaftsverbände aus Luxemburg, Spanien und Frankreich. Gemeinsam haben sie eine Erklärung zu ihrer Ablehnung veröffentlicht. Nachdem sich jetzt auch der fe derführende Binnenmarktausschuss gegen die Dienstleistungskarte ausgesprochen hat, ist die Erleichterung im Handwerk groß. "Das schafft mehr Akzeptanz für den EU-Binnenmarkt und ist ein klares Zeichen gegen die Einführung des Herkunftslandprinzips und die Schaffung unnötiger Doppelstrukturen", teil der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) dazu mit.
"Der Vorschlag war keine Lösung der bestehenden Probleme", teilen nach der Entscheidung auch die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU) mit. Die wirklichen Probleme im europäischen Dienstleistungsmarkt liegen ihrer Meinung nach weniger im Bereich der Selbstständigen und so wäre nicht nachvollziehbar gewesen, dass die Karte für Nie derlassungen gelten sollte. So könnte sich beispielsweise ein selbstständiger Maurer, der sich in einem an deren Mitgliedstaat ansiedeln möchte, auch vor Ort bei den Behörden melden. "Die Gefahr von Scheinselbstständigkeit wäre durch die Dienstleistungskarte nur erhöht worden", so die Europapolitiker.
So geht es mit der Dienstleistungskarte weiter
Die Entscheidung zur Dienstleistungskarte war mit Spannung erwartet worden. Der Gesetzgebungsvorschlag sorgt schon seit dem Bekanntwerden für Kritik. Im Europäischen Parlament haben bisher alle mitberatenden Ausschüsse die Kommissionsvorschläge abgelehnt. Außerdem hat sich der Europäische Rat bisher nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt. So ist nun die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass die Dienstleistungskarte nochmals auf den Tisch kommt. Der ZDH mahnt deshalb, dass das heutige Abstimmungsergebnis ein klares Signal an die EU-Kommission sei, ihren Vorschlag zurückzuziehen.
Dem Binnenmarktausschuss steht es allerdings weiterhin offen, die Idee – eventuell in einer überarbeiteten Version – voranzutreiben . Der Wi derstand der Län der ist allerdings groß. Im Europäischen Gesetzgebungsverfahren agieren die Mitgliedstaaten im Rat sowie auch das Parlament als Ko-Gesetzgeber, sodass die Dienstleistungskarte bei einem Stillstand nur einer der beiden Gesetzgeber faktisch gescheitert ist.
Zudem gilt: Bleibt die Dienstleistungskarte weiter Thema, würde sie dennoch nicht sofort gelten. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollte, besteht jedoch eine zweijährige Umsetzungsfrist für die Richtlinienvorgaben. Zudem müsste die Europäische Kommission in bestimmten Bereichen noch Durchführungsrechtsakte erlassen.
Warum die Dienstleistungskarte so stark umstritten ist
Doch über was genau wird denn diskutiert? Was steckt hinter der Dienstleistungskarte? Und warum wehrt sich die Wirtschaft so vehement gegen diese Maßnahme für mehr Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU?
Nach Angaben der EU-Kommission machen Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus. Sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. Der Binnenausschuss ist dennoch der Meinung, dass der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt und die Konkurrenz aus an deren Län dern der Welt stärker wird. Es bestehen noch Hin dernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet“, teilt die Kommission mit und will mit dem Dienstleistungspaket genau diese Hin dernisse beseitigen. Dazu gehörten ursprünglich vier verschiedene Initiativen (siehe Infokasten) – unter an derem die Dienstleistungskarte.
Was genau ist die Dienstleistungskarte?
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission zur Dienstleistungskarte sah vor, dass es künftig ein vereinfachtes elektronisches Verfahren geben soll, dass es Dienstleistern – darunter auch der Bausektor und an dere Handwerksberufe wie Friseure o der Gebäu dereiniger – erleichtert, die notwendigen Verwaltungsformalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland zu erfüllen.
Wer im Ausland seine Dienstleistung erbringen will, soll sich nur noch an einen einzigen Ansprechpartner in seinem Heimatland - und damit in der eigenen Sprache – wenden müssen. Dieser prüft die erfor derlichen Informationen und leitet sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiter.
Warum kritisiert die Wirtschaft die Dienstleistungskarte?
Doch genau an dieser Stelle entsteht für die Kritiker das Problem. Im nächsten Schritt soll nämlich das Land, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, prüfen, ob die Qualifikationen des Dienstleistungserbringers mit denen im Land geltenden übereinstimmen und alle damit den gleichen Marktzugang haben. Dafür hat das Land zwei Wochen Zeit – bei einer geplanten Nie derlassung sind es vier Wochen.
„Die Kommissionspläne sehen viel zu kurze Einspruchsfristen im Aufnahmeland vor“, kritisiert deshalb der ZDH. Das Verfahren sehe im Prinzip vor, dass Qualifikationen nur noch im Herkunftsland online nachgewiesen werden müssen.
Die EU-Kommission beschreibt das Verfahren so: „Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf.“ Die Kritiker sehen jedoch vor allem durch die kurzen Prüffristen dennoch, dass das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür eingeführt werde und die im Zielland geltenden Qualifikationsvoraussetzungen außer Kraft gesetzt werden – wie etwa der Gesellen- o der der Meisterbrief im Handwerk.
So heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Wirtschaftsverbände aus verschiedenen EU-Staaten: Die Vorschläge sehen indirekt die Einführung des Herkunftslandprinzips vor. Sie sollen die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen vorantreiben, würden aber de facto eine Abwärtsspirale hinsichtlich nötiger Anfor derungen auslösen.“ Einzelne Län der könnten sich demnach
ermutigt fühlen, ihre regulatorischen Anfor derungen zu senken, um Unternehmen anzulocken. „Dies würde einen Wettlauf um das laxeste Rechtssystem in Europa befeuern.“
Dienstleistungspaket
Die vier Initiativen schlägt die EU-Kommission vor
- die "Elektronische Europäische Dienstleistungskarte"
- eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe
- Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe
- verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen
Ein großes Problem liegt darin, dass man Berufsabschlüsse und erworbene Qualifikationen nicht so einfach miteinan der vergleichen kann – und dafür braucht es der Kritiker zufolge viel mehr Zeit. Es geht im Kern um die Frage welche ausländischen Anfor derungen mit inländischen vergleichbar und damit gleichwertig sind.
Was genau regelt die Dienstleistungskarte und wie bekommt man sie?
Die Pläne für die Dienstleistungskarte sehen zudem vor, dass es sowohl die Möglichkeit der gelegentlichen o der vorübergehenden Dienstleistungserbringung geben soll als auch die der Nie derlassung im Zielland. Das verursacht zusätzlichen Aufwand und beansprucht zusätzliche Ressourcen bei den neu zu schaffenden Koordinierungsstellen. Auf deren Seite liegt es auch, zu begründen, wenn einschlägige nationale Regelungen aus zwingenden Gründen durchgesetzt werden sollen – wenn es also zu einer Ablehnung kommt, weil Qualifikationen nicht ausreichen.
Auf der an deren Seite sollen die Antragsteller von der Koordinierungsbehörde des Herkunftsstaates darin unterstützt werden, erfor derliche Nachweise zu erbringen und zu begründen, warum diese im Zweifelsfall ausreichend sind. Daher ist das Verfahren laut der Kritiker aus der Wirtschaft im Kern nicht darauf angelegt, dass der Antragsteller versucht, die Anfor derungen des Ziellandes zu erfüllen, son dern die des Herkunftslandes durchzusetzen.
Kommt es zu einem Zweifelsfall soll die Koordinierungsbehörde des Zielstaates übrigens innerhalb einer Woche ab Vorlage bewerten, ob die seitens des Antragstellers dargebrachten Nachweise hinreichend sind und auf dieser Basis eine Entscheidung über die (Nicht-)Erteilung der Dienstleistungskarte treffen. Auch diese Frist wird als zu kurz angemahnt.
Gilt zukünftig das Herkunftslandprinzip für alle Dienstleister in der EU?
Aus Sicht des ZDH und auch der an deren Kritiker, die sich gegen die Dienstleistungskarte wehren, sind zudem noch viel zu viele Fragen ungeklärt, die das vorgesehene neue Verwaltungsverfahren betreffen. Im Abstimmungsprozess kam es deshalb alleine im vergangenen Jahr dazu, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission über vierhun dert Verständnisfragen gestellt und um Erläuterung gebeten haben, wie die Verfahren in der Praxis funktionieren sollen.
Im Fokus der Kritik steht vor allem das Herkunftslandprinzip. Schon als im Jahr 2006 die Europäische Dienstleistungsfreiheit beschlossen wurde, kämpfte die Wirtschaft dafür, dass weiterhin die Regelungen des Ziellands gültig bleiben. Das Herkunftslandprinzip wurde damals klar verworfen. Der Deutsche Bundestag hatte zuletzt im Juni 2016 in einer Beschlussfassung zur Binnenmarkstrategie der Europäischen Kommission das Herkunftslandprinzip abgelehnt. Im neuen Koalitionsvertrag findet sich eine klare Ablehnung des Herkunftslandprinzips.