Warum leistet sich die Bundesrepublik einen doch weitgehend aufs Repräsentative beschränkten Bundespräsidenten? Und wieso wird er durch eine nur zu diesem Zweck existierende "Bundesversammlung" gewählt– und nicht wie der Bundeskanzler vom Bundestag oder wie immer wieder gefordert direkt vom Volk? Was vielen heute so selbstverständlich erscheint, war bei den Beratungen über das Grundgesetz vor 55 Jahren durchaus umstritten.
Warum Deutschland einen Bundespräsidenten hat
Der Wunsch nach einem "Ersatzkaiser", wie er nach dem Sturz der Monarchie im neuen Amt des Reichspräsidenten zum Ausdruck kam, war nach den schlechten Erfahrungen der Weimarer Republik diskreditiert. Kein Wunder also, dass bei den Expertenberatungen über "Richtlinien für ein Grundgesetz" auf der Insel Herrenchiemsee im August 1948 vorgeschlagen wurde, die Aufgaben des Staatsoberhauptes einem "Bundespräsidium" zu übertragen.
Zwar plädierte in der Expertenrunde nur eine Minderheit für ein solches Dreierkollegium aus Bundestagspräsident, Bundesratspräsident und Bundeskanzler mit regelmäßig wechselndem Vorsitz, doch griff die SPD im Parlamentarischen Rat den Vorschlag zunächst auf. Aus ihren Reihen kam auch der Gedanke, auf eine solche Institution ganz zu verzichten und "für das Provisorium des Grundgesetzes" dem Bundestagspräsidenten die Funktionen des Staatsoberhauptes zu übertragen – wie 40 Jahre später in der Endphase der DDR die Volkskammerpräsidentin ja auch als Staatsoberhaupt fungierte.
Gleichwohl entschied sich der Parlamentarische Rat dafür, die Staatsspitze mit einer gewählten Persönlichkeit zu besetzen. So argumentierte etwa die CDU, dass "ein gut funktionierender Bundesstaat grundsätzlich auch eines Bundespräsidenten" zur Repräsentation nach innen und außen bedürfe, und die FDP warnte vor dem "Provisorium eines Direktoriums".
Angesichts der Lehren der Weimarer Republik wurde das Bundespräsidentenamt freilich mit erheblich geringeren Kompetenzen ausgestattet als vormals der Reichspräsident. Aus demselben Grund wird der Bundespräsident auch nicht direkt vom Volk gewählt, wofür im Parlamentarischen Rat noch einige FDP-Vertreter plädierten. Eine Direktwahl hätte die Stellung des Staatsoberhauptes gegenüber der Regierung deutlich gestärkt, doch sollte das Weimarer Nebeneinander von Präsidialsystem und Parlamentsdemokratie ja gerade vermieden werden. Hinzu kamen die bitteren Erfahrungen der ersten Republik mit den Demagogie-Potenzialen von Volksabstimmungen, so dass eine Direktwahl schließlich von allen Fraktionen abgelehnt wurde.
Auf ein "breites Fundament" sollte sich das Staatsoberhaupt aber schon stützen können. Bereits auf Herrenchiemsee kam daher der Vorschlag, den Bundespräsidenten durch den Bundestag und die Länderkammer wählen zu lassen. Unterstützung gab es dafür im Parlamentarischen Rat von Unions-Vertretern, die den Bundesrat beteiligt sehen wollten. Genau das aber lehnten SPD und FDP ab mit der Begründung, es sei "eines freien Staates unwürdig", dass die Wähler des Staatsoberhauptes "nach Instruktionen ihrer Landesregierungen handeln".
Die Idee einer "Bundesversammlung" von gewählten Vertretern des Bundes und der Länder war schließlich die "persönliche Erfindung" des späteren Gründungspräsidenten Theodor Heuss. Auf diese Weise sollte der Bundespräsident "vom Vertrauen einer größeren Zahl von Vertretern des Volkes getragen werden", begründete für die FDP Thomas Dehler den Vorschlag eines solchen "Nationalkonvents", den auch die Sozialdemokraten befürworteten.
Damit nun aber der Bundesrat nicht ganz außen vor bleiben musste, wiesen ihm die Verfassungsväter und -mütter wenigstens eine Art Zeugen-Rolle zu. Deshalb leistet jeder Bundespräsident seinen Amtseid "vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates" – so wie es Artikel 56 des Grundgesetzes vorschreibt.
Quelle: Die Bundesversammlungen 1949 bis 1994. Hrsg: Deutscher Bundestag/ddp