Warmwasser- und Pufferspeicher sollen noch energieeffizienter werden. Deshalb gelten ab dem 26. September 2017 neue Mindestanforderungen für die Dämmung der Wasserkessel.

Die neuen Dämmvorgaben für Warmwasserspeicher gelten für Puffer-, Kombi und Trinkwarmwasserspeicher, also für alle Bereiche, in denen die Speicher in Privathaushalten zum Einsatz kommen – sowohl, wenn es um das Trinkwasser geht, das in Bad und Küche aus dem Wasserhahn kommt, als auch für das Wasser, das durch Heizungsrohre fließt.
Allerdings sind nur Neuinstallationen betroffen und es besteht nach Aussage des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) keine Nachrüstpflicht. Daher ist das SHK-Handwerk von den neuen Pflichten auch nur indirekt betroffen. Die Hersteller müssen ihre neu in den Markt kommenden Produkte entsprechend ausstatten.
Warmwasser- und Pufferspeicher: Effizienzklasse A+
Dass der Gesetzgeber dabei vorrangig die Privathaushalte im Blick hat, zeigt auch, dass es um Wasserspeicher bis zu einem Volumen von 2.000 Litern geht. Für sie werden die Mindestanforderungen verschärft, die dafür sorgen, dass die Wasserkessel so wenig wie möglich an Wärme verlieren. Die exakte Dämmvorgabe hängt von der Größe des Speichers ab.
Durch diese neuen Dämmvorgaben entsteht eine höhere Effizienzklasse – statt A als Top-Kategorie bei den Warmwasser- und Pufferspeichern wird es künftig auch ein A+ geben. Mit den neuen Dämmvorgaben könnten jedoch auch die Preise steigen – zumindest befürchtet das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eines Berichts von n-tv zufolge, der sich auf Recherchen der Deutschen Presse Agentur beruft. jtw