Deutscher Schilderdschungel Wann sind Verkehrszeichen wirklich gültig?

Der Schilderwald auf deutschen Straßen ist riesig. In der Bundesrepublik gibt es inzwischen rund 500 verschiedene Verkehrszeichen. Dabei immer den Überblick zu behalten ist manchmal schwierig. Wann sind Verkehrszeichen gültig und wann nicht?

Im Schilderwald auf deutschen Straßen den Überblick zu behalten ist oft schwierig. - © Foto: Thomas Knauer/Fotolia

In der Bundesrepublik gibt es inzwischen rund 500 verschiedene Verkehrszeichen. Gut 20 Millionen Schilder sind aktuell an deutschen Straßen aufgestellt.  Durchschnittlich steht also alle 28 Meter ein Verkehrsschild. Dabei immer den Überblick zu behalten ist schwierig. Nicht selten kommt es vor, dass die Verkehrsbeschilderung an einigen Stellen unverständlich und irritierend wirkt.

85 Prozent der Autofahrer wollen weniger Schilder

Bereits vor knapp fünf Jahren führte die Sachverständigenorganisation DEKRA eine bundesweite Umfrage mit rund 2.000 Befragten durch. Das Ergebnis der Studie:  Insgesamt 85 Prozent der Teilnehmer wünschten sich weniger Verkehrsschilder im Straßenverkehr.  Knapp die Hälfte befand die Verkehrszeichen oft für irreführend oder widersprüchlich aufgestellt. Und daran scheint sich bis heute nicht viel geändert zu haben. Doch wann sind Verkehrszeichen überhaupt gültig?

Zeichen auf der Straße sind nicht immer gültig

Zeichen, die auf den Straßenbelag gemalt wurden, sind nicht in jedem Fall wirksam und müssen demnach nicht immer befolgt werden. "Ein auf die Straße gemaltes Tempo-30-Schild etwa ist für sich allein nichts wert", sagt Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Experte fügt hinzu: "Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss durch ein aufgestelltes Schild angeordnet werden."

Dennoch gibt es eine Vielzahl von gültigen Verkehrszeichen die auf die Fahrbahnen aufgemalt sind, die strikt befolgt werden müssen. "Das Paradebeispiel ist die durchgezogene Linie zwischen zwei Fahrstreifen, die ein Überholverbot anordnet", sagt Häcker. Auch hier steht zwar meistens noch ein zusätzliches Schild am Straßenrand, "gültig ist die Allgemeinverfügung, wie der juristische Begriff für ein Verkehrszeichen lautet, aber auch so", sagt der Anwalt. Weitere Beispiele sind Zebrastreifen oder auch Abbiegepfeile, die die Fahrtrichtung vorschreiben.

Radfahrer sind nicht immer zur Nutzung des Radweges verpflichtet

Grundsätzlich zählen auch Linien, die einen Radweg auf der Fahrbahn abgrenzen, zu den bindenden Verkehrszeichen. Allerdings verpflichten sie Fahrradfahrer nicht zur Nutzung des Radwegs. Häcker: "Damit wird ein geschützter Bereich für Radfahrer ausgewiesen." Das heißt, andere Verkehrsteilnehmer, vor allem Autofahrer, dürfen dort weder parken noch fahren. Radler können trotzdem weiterhin zwischen Straße und Radweg wählen. Es sei denn, ein in Fahrtrichtung aufgestelltes, blaues Schild mit einem Fahrrad ordnet die Nutzung an.

Abgelaufene Verkehrsschilder zählen nicht mehr

Sind Verkehrsschilder abgelaufen, beispielsweise weil sie durch neue, modernere ersetzt wurden, sind diese ungültig und müssen rein rechtlich nicht beachtet werden. Hintergrund: Im Jahr 2009 hatte das Bundesverkehrsministerium unter anderem Schilder die Parkverbote oder  Tempolimits auszeichneten, durch neue ersetzt. Allerdings war es aufgrund der Vielzahl der Schilder nicht möglich, alle rechtzeitig auszutauschen. Auf vielen Straßen standen daher noch die alten Schilder während die neuen bereits gültig waren. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen abgelaufene Schilder im Straßenverkehr nicht beachtet werden, da diese keine Gültigkeit mehr besitzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht automatisch aufgehoben

Viele Autofahrer stellen sich zudem häufig die Frage, ob nach einer Kreuzung oder einer Autobahnauffahrt die Gültigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben wird.

Grundsätzlich ist es so, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Kreuzungen oder Einmündungen zu wiederholen sind, um auch die Einbiegenden Fahrzeuge über die vorhandene Begrenzung zu informieren. Fehlt so ein Schild kann jedoch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Begrenzung aufgehoben ist. Denn: Häufig erfolgt die Aufhebungen erst ein ganzes Stück nach der Kreuzung oder Auffahrt, um dadurch auch den auffahrenden Fahrzeugen die Möglichkeiten zu geben, eine Mitfließgeschwindigkeit zu erreichen.

Tempolimits nach Kreuzungen oder Autobahnauffahrten sind nicht automatisch aufgehoben. - © Foto: Trueffelpix/Fotolia

Verkehrsschilder müssen beachtet werden

Trotz der oft verwirrenden Anbringung der Schilder im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt: Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Sie sind  Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen und allgemein gültig. Deshalb sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Vorschriften durch Verkehrsschilder eigenverantwortlich zu beachten. dhz/dpa