Sich einmal im Monat krankmelden, weil die Regelblutung einsetzt? Unter Umständen ist dies möglich. Was rechtlich gilt.

Starke Regelschmerzen können eine Krankmeldung rechtfertigen. "Bei Menstruationsbeschwerden, die Krankheitswert aufweisen, kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt werden", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Entscheidend ist, dass die Beschwerden so stark sind, dass die Mitarbeiterin nicht arbeitsfähig ist.
Kein Anspruch auf Nennung der Diagnose
Für Arbeitgeber gilt: Wie bei jeder anderen Krankmeldung steht die Diagnose weder auf dem inzwischen weitgehend abgelösten Papierzettel noch auf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber haben keinen Anspruch darauf, den Grund für die Krankmeldung zu erfahren. Das Attest besitzt eine hohe Beweiskraft – Arbeitgeber können eine solche Krankmeldung also nicht ohne Weiteres anzweifeln. dpa/fre