Wohngebäudeversicherung Wann ist ein Haus genutzt?

Der Schutz einer Wohngebäudeversicherung setzt in aller Regel voraus, dass das Gebäude genutzt wird. Was darunter zu verstehen ist, musste jetzt das Landgericht Wiesbaden entscheiden.

Auch wenn ein Haus renoviert wird: Für Versicherer ist es trotzdem ein "nicht genutztes" Haus. Foto: froxx - Fotolia

Wann ist ein Haus genutzt?

In dem Fall wurde das Gebäude zwar nicht bewohnt, unter der Woche wurden am Gebäude aber regelmäßig Renovierungsarbeiten durchgeführt.

Die Richter entschieden, dass ein Wohngebäude dann nicht genutzt wird, wenn es leer steht und in ihm nicht gewohnt wird. Die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen durch den Eigentümer ändert nichts daran, dass es sich um ein "nicht genutztes" Gebäude handele.

Dies ergebe die Auslegung der entsprechenden Versicherungsbedingung. Denn ein Gebäude, das nicht zum Wohnen genutzt wird, ist anderen Risiken ausgesetzt, die die Wohngebäudeversicherer ausschließen wollen: So kann Leitungswasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt austreten, Vandalismus ist möglich. Damit bestand in diesem Fall kein Versicherungsschutz für das Gebäude. (Aktenzeichen: Landgericht Wiesbaden 1 O 193/08)

dapd