Dürfen Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen? Nicht unbedingt. In welchen Fällen es erlaubt ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und worauf Handwerksbetriebe achten sollten.

Ob von einem neuen Bewerber oder von einem bereits angestellten Mitarbeiter – es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet, dem nachzukommen?
"Ob ein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen darf, hängt von der Art der Tätigkeit und den rechtlichen Vorgaben ab", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und listet Strafen auf, die Gerichte gegen eine Person verhängt haben. Für bestimmte Berufsgruppen ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben. So müssen etwa Erzieher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nachweist, dass keine einschlägigen Straftaten vorliegen, die ihre Eignung für die Arbeit mit Kindern infrage stellen könnten.
Verschiedene Arten von Führungszeugnissen
Wichtig: Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen: das einfache, das erweiterte und das behördliche Führungszeugnis. Jedes dieser Dokumente enthält unterschiedliche Informationen, abhängig davon, in welchem Umfang die Eintragungen im Bundeszentralregister gefiltert werden.
Im einfachen Führungszeugnis erscheinen zum Beispiel keine bestimmten Eintragungen wegen geringfügiger Verurteilungen. Abhängig davon, welche Anforderungen an eine Stelle geknüpft sind, können Arbeitgeber auch nur ein solches einfaches Führungszeugnis verlangen.
Wann darf ein Führungszeugnis verlangt werden?
Meyer betont, dass es nicht in jedem Beruf gerechtfertigt ist, ein Führungszeugnis zu verlangen. Wenn die Tätigkeit keine besonderen Sicherheitsanforderungen mit sich bringt oder etwaige Einträge im Führungszeugnis für die Jobausübung ohne Bedeutung sind, besteht in der Regel kein Recht auf die Einsicht in das Führungszeugnis. Ein Beispiel wäre ein handwerklicher Job, der keine Vertrauensposition ist und für den etwaige Vorstrafen nicht relevant sind.
Die Handwerkskammer Region Stuttgart weist darauf hin, dass immer anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen ist, ob der Arbeitgeber die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangen kann. Einen pauschalen Anspruch haben Arbeitgeber nicht. Einen Fall, in dem eine rechtliche Grundlage bestehen könnte, nennt die Handwerkskammer aber dennoch: Die gesetzliche Regelung in § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). § 30 a Abs. 1 2a BZRG regelt die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, wenn dies für eine berufliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt wird.
Auch bei Stellen, die mit großer Verantwortung oder sensiblen Daten zu tun haben, etwa in der Finanzbuchhaltung, sei ein Anspruch denkbar. Hier kann der Arbeitgeber laut Meyer ein berechtigtes Interesse daran haben, dass der Bewerber ein "sauberes Führungszeugnis" vorlegt. Liegen hier einschlägige Eintragungen vor, kann dies die Einstellung verhindern oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis gefährden.
Sonderfall: Hoch-sicherheitsempfindliche Bereiche
"Auch bei Aufträgen in hoch-sicherheitsempfindlichen Bereichen kann der Auftraggeber erweiterte Führungszeugnisse von den eingesetzten Handwerkern verlangen", sagt Fachanwalt Meyer. Das seien zum Beispiel Aufträge in kritischen Infrastrukturen wie bei der Bahn oder an Flughäfen. Hier greife § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Im Beispiel des Flughafens bräuchten Handwerker, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich eines Geländes haben, eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung. Diese sieht auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor.
Meyer erklärt: "In der Regel lassen sich die Auftraggeber die Daten von den Behörden vorlegen. Der Handwerkschef muss also nichts einreichen." Zuvor müssen sowohl Arbeitgeber und die eingesetzten Handwerker ihre Zustimmung über ein Formular geben. In der Praxis würden die Betriebe aber selten ein Problem damit haben. Meyer nennt weitere Beispiele aus dem Handwerk für hoch-sicherheitsempfindliche Bereiche, die eine Sicherheitsüberprüfung erfordern:
- Energiewirtschaft, zum Beispiel in Atomkraftwerken
- Gesundheitswesen, zum Beispiel in Krankenhäusern
- Banken, wenn es einen Zugang auf Datenbestände gibt
Beauftragt ein Auftraggeber einen Handwerksbetrieb mit Aufgaben in einem sensiblen Datenbereich und wünscht dafür erweiterte Führungszeugnisse der eingesetzten Handwerker, könne dies bei Auftragserteilung vertraglich festgehalten werden. "Zuvor sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter darüber informieren und deren Einverständnis einholen", so Meyer. In diesem Fall handele es sich um eine vertragliche Lösung, die die Vorlage oder Erneuerung des Führungszeugnisses verlange.
Wann verlangt die Handwerkskammer ein polizeiliches Führungszeugnis?
"In begründeten Fällen darf auch die Handwerkskammer ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen", erklärt die Handwerkskammer Region Stuttgart. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, also hoheitlichen Aufgaben, könne die Handwerkskammer als Bestellkörperschaft ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden anfordern. Dies diene der Überprüfung der persönlichen Eignung potenzieller Sachverständiger und sei grundsätzlich dann der Fall, wenn die betroffene Person einer entsprechenden Vorlage-Aufforderung nicht nachkomme. Im Eintragungsverfahren bei der Gründung eines Handwerksunternehmens hingegen werden keine polizeilichen Führungszeugnisse verlangt, die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit liege grundsätzlich zunächst bei den unteren Verwaltungsbehörden. dpa/tb