Beim Betreten des Firmengeländes, beim Start des Rechners oder doch erst mit Beginn der Tätigkeit? Und wann endet sie? Ein Rechtsexperte erklärt, ab wann die Arbeitszeit läuft.

Wie viele Stunden habe ich heute gearbeitet? Für viele Beschäftigte eine zentrale Frage. Dazu muss man aber wissen, wann die Arbeitszeit offiziell beginnt und endet. Ein Experte gibt Antworten.
In der Regel gilt: Die Arbeitszeit fange am Arbeitsplatz an, so Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Bei einem Bürojob etwa zählt dann das Hinsetzen am Schreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren des Computers gilt somit bereits als ein Teil der Arbeit.
Was noch zur Arbeitszeit zählt
In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatz betreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehen müssen. Anderswo sind bestimmte Hygienemaßnahmen vorgesehen, wie das Waschen vor dem Start der Arbeitstätigkeit bei der Produktion von Lebensmitteln. Auch das zählt zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, erklärt Schipp.
Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunsch des Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat ein Arbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte, so geben diese den Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Arbeitnehmer damit nicht am Arbeitsplatz ist. Diese Zeit zählt trotzdem zur Arbeitszeit.
Beispiel aus dem Handwerk
Im Handwerk endet die Arbeitszeit oft nicht mit der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit, sondern erst mit unterstützenden Aufgaben. Ein Beispiel ist das Aufräumen der Baustelle oder Werkstatt am Ende des Arbeitstages. Dazu zählt etwa das Reinigen von Werkzeugen, das Verstauen von Maschinen oder das Entsorgen von Abfällen. Diese Tätigkeiten sind ein notwendiger Bestandteil der Arbeit und zählen daher zur Arbeitszeit. Sobald diese Aufgaben erledigt sind, kann der Arbeitstag offiziell beendet werden.
Die Arbeitszeit für Handwerker in Bezug auf Arbeitswege und Fahrten zur Baustelle ist ein komplexes Thema mit verschiedenen Aspekten. Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit in der Regel mit dem Eintreffen am Arbeitsplatz, also auf der Baustelle selbst. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, wie das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen festgestellt hat (BAG, Urteil vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17).
Wenn Handwerker zuerst im Betrieb erscheinen, um Arbeitsanweisungen zu erhalten oder Fahrzeuge mit Material zu beladen, beginnt die Arbeitszeit ab diesem Moment. Die anschließende Fahrt zur Baustelle gilt dann als Arbeitszeit, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt hat (LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2019 - 10 Sa 619/19).
Fahrten zwischen verschiedenen Baustellen oder Kunden während des Arbeitstages zählen ebenfalls zur Arbeitszeit und müssen vergütet werden, wie das Bundesarbeitsgericht klargestellt hat (BAG, Urteil vom 18.03.2020 - 5 AZR 36/19). Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen von Betrieb zu Betrieb variieren können und oft im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. In jedem Fall müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden, die die maximale tägliche Arbeitszeit und erforderliche Ruhezeiten regeln.
Arbeitszeit endet mit Verlassen des Schreibtischs
Und wann endet die Arbeitszeit? Bei flexiblen Arbeitszeiten am Schreibtisch zählt auch erst das Verlassen des Arbeitsplatzes als Ende der Arbeitszeit, so der Fachanwalt. Wer fixe Arbeitszeiten hat, muss darauf achten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte zum Beispiel starker Verschmutzung ausgesetzt sind, zählt auch das anschließende Waschen zur Arbeitszeit. avs/dpa