"Wahltarife in der Krankenversicherung sind Wettbewerbsverzerrung"
DHZ : Am 10. Dezember befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit den Verfassungsbeschwerden von 30 Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese führten Beschwerde gegen den Zwang zur Einführung eines Basistarifs, der höchstwahrscheinlich subventioniert werden muss…
Schulte: …nicht höchstwahrscheinlich. Der muss subventioniert werden.
DHZ : Die Beschwerde richtet sich zweitens gegen die Einschränkung der Freiheit für Angestellte zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV), gegen zu hohe Einkommensgrenzen und drittens gegen eine neue Wartefrist von drei Jahren, viertens gegen die Einschränkung zur Wahl von Zusatztarifen zur GKV und fünftens gegen die Mitnahme der Alterungsrückstellung beim Wechsel im ersten Halbjahr 2009. Wie wird Karlsruhe entscheiden?
Schulte: Da kann und will ich keine Prognose stellen. Ich denke aber schon, dass Karlsruhe dem Gesetzgeber deutlich sagen wird, dass er nicht in bestehende Verträge eingreifen kann, auf die sich die Menschen verlassen. Das passiert zum Beispiel bei der Mitnahme von Alterungsrückstellungen, die die heutigen privat Versicherten zusätzlich belasten würde. Wahltarife in der GKV sind eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Krankenversicherer, weil Krankenkassen keine Steuern zahlen, kein Eigenkapital bilden müssen und keine Alterungsrückstellungen einkalkulieren. Insgesamt gesehen kann es nicht sein, dass ‚der Staat’ – die GKV also – für sich Angelegenheiten reklamiert, die in der freien Wirtschaft geregelt werden können. Von daher spricht die Tatsache, dass rund 20 Millionen Menschen eine private Zusatzversicherung in der PKV abgeschlossen haben, eine eindeutige Sprache und zeigt, dass die Menschen dem lebenslangen Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherer vertrauen.
DHZ : Welche Zukunft geben Sie dem Gesundheitsfonds in der GKV?
Schulte: Der Fonds zerstört den Wettbewerb, den es bisher in der GKV gab, und zementiert eine Staatsmedizin. Die Bundesregierung wird jedes Jahr im November den Beitragssatz für das jeweilige nächste Jahr festlegen. So wie sie es für dieses Jahr mit 15,5 Prozent gemacht hat. Und alle Kassen in der GKV dürfen bei gleichen Leistungen nur denselben Beitragssatz verlangen. Es gibt keinen Wettbewerb mehr, lediglich die Bürokratie treibt neue Blüten!
DHZ : Es geht doch aber auch um die Stabilität der Beitragssätze…
Schulte: Von wegen! Man muss sich das doch einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass viele gesetzliche Krankenkassen 2008 noch Beitragssätze unter 13 Prozent hatten. Von diesem Jahr an bezahlen Mitglieder dieser Kassen aber einen Satz von 15,5 Prozent. Wenn jemand ein Einkommen von 3.000 Euro im Monat verdient, heißt das, dass er davon drei Prozent mehr bezahlen muss bei einem Beitragssatz von 12,5 Prozent – das sind 90 Euro im Monat oder 1.080 Euro im Jahr! Und – Stabilität? Stabilität sieht anders aus, weil die Finanzierung des Fonds, das heißt die Höhe des Beitragssatzes, jeweils von der Haushaltslage der Politik abhängig wird.
DHZ : Keine Zukunft also für den Gesundheitsfonds?
Schulte: Nein. Man rechnete schon im Dezember 2008 mit einer Unterdeckung von mehr als 440 Millionen Euro bei Einführung des Fonds. Und wenn wir mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen infolge der Rezession kalkulieren, kommen neben der GKV auch die Pflege- und Rentenversicherung sofort in die Bredouille. Und da der Staat dann auch nicht unbegrenzt wird zuschießen können, wird es zwangsläufig zur Reduzierung von Leistungen kommen müssen. Das habe ich schon vor Jahren prognostiziert.
DHZ : Was ist zu tun?
Schulte: Die einzige Möglichkeit ist, die Kranken- und Pflegeversicherung in Teilen in das Kapitaldeckungsverfahren zu überführen. Das muss jetzt geschehen, heute müssen wir Vorsorge für morgen treffen. Ansonsten sind unsere sozialen Sicherungssysteme, auch mit Blick auf die demografische Entwicklung, 2040 oder 2050 überhaupt nicht mehr finanzierbar. Dazu aber bedarf es einer nachhaltigen Politik – und keiner Gleichmacherei.
Interview: Roman Leuthner