Erstmals hat das Bundesverfassungsgericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Wahlen unter Einsatz von Wahlcomputern entschieden. Anlass war die Bundestagswahl 2005, wo in 1.831 Wahllokalen Wahlcomputer im Einsatz waren. Alle stammten vom niederländischen Hersteller Nedap.
Wahlcomputer – Wo sie bislang im Einsatz waren
Die Geräte bestehen aus einem Tastenfeld, über das eine Abbildung des Stimmzettels gelegt ist, und einem kleinen LCD-Bildschirm, an dem der Wähler seine Eingaben überprüfen kann. Die abgegebenen Stimmen werden in einem Speichermodul abgelegt und am Ende des Wahltages elektronisch ausgewertet.
Rund zwei Millionen Wähler hatten bei der Bundestagswahl 2005 nicht auf herkömmliche Weise mit Stift und Stimmzettel gewählt, sondern ihr Votum elektronisch per Wahlcomputer abgegeben. Die rechnergesteuerten Wahlgeräte waren bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt, und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Wahlcomputer waren zwar auch schon bei der Europawahl 1999, bei der Bundestagswahl 2002 und vereinzelt bei Landtags- und Gemeinderatswahlen im Einsatz – etwa bei der hessischen Landtagswahl im Januar 2008. Dabei hatte es zwar auch Wahleinsprüche wegen mangelnder Sicherheit und wegen Manipulierbarkeit der Geräte gegeben. Die Verfahren waren jedoch nie bis nach Karlsruhe gelangt.
Zwar kann sich kein Hacker in die Wahlcomputer einloggen, denn die Geräte sind nicht online. Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) hatten aber Möglichkeiten entdeckt, Wahlcomputer vor und sogar während des Einsatzes zu manipulieren.
Problematisch war auch, dass vor dem Einsatz nur ein "Baumuster" amtlich geprüft wurde. Im Fall der Bundestagswahl 2005 waren das die Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2. Niemand wusste, ob jedes einzelne in den Wahllokalen eingesetzte Gerät tatsächlich mit dem geprüften Baumuster übereinstimmte. Man musste sich auf eine wirksame Qualitätssicherung bei der Herstellerfirma verlassen, die aber auf den Schutz des Betriebsgeheimnisses pochte und interessierten Computerexperten eine Überprüfung der Software verwehrte.
In den Niederlanden und Irland waren unabhängige Experten zu dem Ergebnis gekommen, dass das Wahlverfahren mit Papier und Stift der "elektronischen Urne" überlegen sei. Der niederländische Ministerrat beschloss daher bereits im Mai 2008, Wahlen nur noch mit Stift und Papier zuzulassen.
ddp
