Gebäudeenergiegesetz (GEG) Wärmewende: Heizungsverband für Technologieoffenheit

Ein Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 ist nicht praktikabel, kritisiert der Zentralverband Heizung Sanitär Klima – und fordert Nachbesserungen an mehreren Stellen. Wirtschaftsminister Robert Habeck bekräftigte derweil, das Gesetz noch vor der politischen Sommerpause verabschieden zu wollen.

Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Im Fokus stehen hierbei Wärmepumpen. - © Hermann - stock.adobe.com

Kurz bevor sich der Bundestag mit dem Gebäudeenergiegesetz befasst, wirbt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) für Technologieoffenheit und praxisgerechte Übergangsfristen. In einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sprechen sich ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann gegen eine selektive "Bevorzugung des Energieträgers Strom sowie von Nah- und Fernwärme" aus. Vielmehr sollte Immobilienbesitzern ein "breites Spektrum gleichrangiger Erfüllungsoptionen" ermöglicht werden.

ZVSHK: Jahresanfang 2024 ist nicht mehr praktikabel

Darüber hinaus fordert der Verband mit Blick auf das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) praxisgerechte Übergangsfristen. "In Anbetracht der fundamentalen Änderungen der Anforderung ist der 1. Januar 2024 nicht mehr praktikabel", heißt es im Schreiben. Bereits jetzt würden Aufträge abgeschlossen, die erst im Jahr 2024 ausgeführt würden. "Hierfür muss Vertrauensschutz gelten", fordert die Verbandsspitze. Die Parlamentarier sollten sich vielmehr die nötige Zeit nehmen, die ein solche "komplexe Materie" erfordere.

Verband beklagt zu viele Unklarheiten

Wie die Verbandsspitze weiter schreibt, gefährden derzeit zu viele Unklarheiten die aktuell bestehende Modernisierungsdynamik. Dies gelte etwa für das Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung oder für die Entwicklung der Strompreise. Und weiter heißt es: "Das Gesetz solle vernünftigerweise erst zwölf Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten und auf den Vorhabenbeginn abstellen, wie auch in der zugehörigen Förderrichtlinie BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude)".

Habeck will an Zeitplan festhalten

Indessen will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am festgelegten Zeitplan festhalten. "Der Einstieg in den Ausstieg sollte jetzt beginnen", sagte er am Rande einer Pressekonferenz zum Industriestrompreis. Er verwies zum wiederholten Male darauf, dass der Koalitionsausschuss vereinbart habe, das GEG noch vor der politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Es sei ein "gutes Gesetz, das natürlich immer noch besser werden kann", betonte er. "Ich finde, dass die Übergangsfristen, die Verhältnisse der Energieträger, die Härtefallregeln, die soziale Flankierung gerne noch einmal durchleuchtet werden können und auch großzügiger, weitreichender und flexibler gestaltet werden können", sagte er. Diese berühre ja nicht den Kern des Gesetzes.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen des GEG und im Zuge der Entlassung des dafür zuständigen Wirtschaftsstaatssekretärs Patrick Graichen Mitte vergangener Woche werden jetzt insbesondere bei der FDP Stimmen lauter, die eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause für verfrüht halten. Andere Bündnisse wiederum warnen vor bestimmten Technologien wie dem Einbau von wasserstofffähigen Gasheizungen.

ZVSHK sieht Holzheizungen nicht ausreichend berücksichtigt

Der ZVSHK wiederum sieht bestimmte Heizungsarten wie etwa Heizungen auf Biomasse-Basis (Pelletheizungen), nicht ausreichend berücksichtigt. So warnt der Verband bei Heizungen auf Basis von Holzenergie im Zuge von Modernisierungen vor sehr hohen Anforderungen: etwa beim Pufferspeicher, bei Feinstaubemissionen oder der Kombination mit Solarthermie, die oftmals einem De-Facto-Verbot im Bestand gleichkämen. "Im Neubau wird die Biomasse sogar ganz ausgeschlossen", heißt es im Brief weiter. Diese Vorgaben seien sachlich nicht nachvollziehbar und sollten gestrichen werden. Der Verband bemängelt in seinem Brief außerdem, dass im vorliegenden Entwurf die Anrechnung von Effizienzmaßnahmen auf die Nutzungspflicht kategorisch ausgeschlossen werde.