Erstes BGH-Urteil im Diesel-Skandal VW muss Schadenersatz an betrogene Käufer zahlen

Im VW-Abgasskandal streiten Zehntausende Diesel-Fahrer vor Gericht um Schadenersatz. Das erste höchstrichterliche Urteil stärkt ihnen den Rücken – und könnte Volkswagen teuer zu stehen kommen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein erstes Urteil zum VW-Abgasskandal gesprochen. Es gibt die Linie für Tausende noch laufende Gerichtsverfahren vor. - © Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag, den 25. April 2020, fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. (Az. VI ZR 252/19)

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Weichen für weitere Gerichtsverhandlungen gestellt

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.

Der BGH wies mit seinem Grundsatz-Urteil die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt.

VW nach BGH-Urteil: Werden auf Diesel-Kläger zugehen

Volkswagen hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu grundsätzlichem Schadenersatz-Anspruch im Dieselskandal angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als "pragmatische und einfache Lösung" anbieten, erklärte der Konzern am Montag, den 25. April 2020. "Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab." Der Autobauer will weitere Verfahren "im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden" und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hieß.

Volkswagen erklärte, das Urteil könne als "Schlusspunkt" gesehen werden. "Es schafft für einen Großteil der derzeit anhängigen 60.000 Fälle Klarheit darüber, wie der BGH die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren beurteilt." Bisher hatte es an anderen Gerichten mal Entscheidungen zugunsten von VW, mal zugunsten der Kunden gegeben.

Der Konzern begründete die angekündigten Angebote an die Kläger in anderen Verfahren damit, dass viele Kunden im Fall eines Urteils nach Maßgabe der BGH-Entscheidung ihren Dieselwagen auch zurückgeben müssten. Viele wollten sich jedoch, so VW, kein neues Auto anschaffen. "Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen."

Es gebe zudem auch rund 10.000 Fälle, in denen Kunden ein Dieselauto aus dem VW-Konzern erst nach dem September 2015 kauften, als die Abgasaffäre öffentlich wurde. "Wir sind davon überzeugt, dass Kläger keine Ansprüche haben, wenn sie beim Kauf von der Umschaltlogik (in der Abgas-Software) wissen mussten, und dass Klägern keine Deliktzinsen zustehen. Insoweit werden wir in den anhängigen Verfahren unsere Position entsprechend verteidigen."

Kein Einfluss auf ausgehandelten Vergleich

Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. dpa