Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht Bund und Länder bei der Reform der Sicherungsverwahrung auf einem guten Weg. Er sei sehr zuversichtlich, dass die Neuordnung innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist gelinge, sagte Voßkuhle der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe) laut Vorabbericht.
Voßkuhle: Reform der Sicherungsverwahrung auf gutem Weg
Osnabrück (dapd). Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht Bund und Länder bei der Reform der Sicherungsverwahrung auf einem guten Weg. Er sei sehr zuversichtlich, dass die Neuordnung innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist gelinge, sagte Voßkuhle der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe) laut Vorabbericht.
Das Zusammenwirken von Bundes- und Landesgesetzgeber sei dabei sicher eine Herausforderung. In verschiedenen Ländern gebe es aber bereits gute Ansätze bei der Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe. Zu den Kosten für den nötigen Umbau des Vollzugs sagte Voßkuhle: "Diese Investition müssen uns der Rechtsstaat und die Freiheitsrechte wert sein."
Das Bundesverfassungsgericht hatte alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung im vergangenen Mai verworfen. Es wurde insbesondere eine deutlichere Abgrenzung von der Strafhaft verlangt. Die Karlsruher Richter forderten Bund und Länder auf, bis Mai 2013 ein gesetzliches Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung vorzulegen.
dapd