Immer wieder erreichen die Handwerkskammern viele Beschwerden von Handwerksbetrieben zu Anschreiben und Branchenverzeichnissen.
Holger Scheiding
Vorsicht vor Adressbuchschwindlern
Seit geraumer Zeit wenden sich Adressbuchverlage und Branchenverzeichnisse speziell an mittelständische und Handwerksbetriebe. Dahinter verbergen sich in vielen Fällen Kostenfallen: Es muss zur Vorsicht geraten werden. Dasselbe gilt für Anschreiben, die - oft lediglich dem Anschein nach - von seriösen Branchenbüchern oder einem Registergericht zu stammen scheinen.
In vielen Fällen verstecken sich dahinter so genannte Adressbuchschwindler, die den Eindruck erwecken, solche Karteien seien eine Art "Onlinetelefonverzeichnis", in dem man als zeitgemäßes Unternehmen vertreten sein müsse. Der Werbeeffekt eines etwaigen Eintrags in solche Verzeichnisse sollte jedoch genau geprüft werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den Betrieben erhebliche Kosten entstehen können: Tatsächlich handelt es sich oft lediglich um einen nutzlosen Eintrag in ein Datengrab im Internet, auf das kein potenzieller Kunde jemals zurückgreift.
Unterschiedliche Spielarten
Eine Spielart dieses Geschäftsgebarens ist die Aufforderung, fehlende oder fehlerhafte Daten zu ergänzen oder zu korrigieren und den Erfassungsbogen dann zu unterzeichnen: Im Kleingedruckten verbergen sich dann monatliche Zahlungspflichten und Vertragslaufzeiten von mehreren Jahren bei automatischer Verlagsverlängerung, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Neben dieser Hauptspielart, bei der Ziel die Unterzeichnung eines rechtsverbindlichen DIN-A4-Blattes zuzüglich allgemeiner Geschäftsbedingungen, auf die verwiesen wird, ist, gibt es unterschiedlichste Unterspielarten. Beispielsweise wird seitens der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegenden Unternehmen versucht, einen vermeintlich bereits geschlossenen Vertrag unterzuschieben. Während eines telefonischen oder vor Ort stattfindenden Gesprächs wird dann ein Einverständnis zur Übermittlung einer Informationsbroschüre in ein Einverständnis in einem Vertragsabschluss uminterpretiert.
Von der Namensnennung einiger dieser Adressbuchschwindler wird in diesem Artikel abgesehen, da diese ständig unter anderen Geschäftsbezeichnungen und Firmierungen auftreten.
Gerichtliche Durchsetzbarkeit
Seriösen Schutzverbänden, wie beispielsweise dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), sind diese Adressbuchschwindler zwar bekannt. In manchen Fällen ist das Geschäftsgebaren dieser Adressbuchschwindler aber nur schwer juristisch greifbar: Irrführungs- und Täuschungsaspekte sind in vielen Fällen vor Gericht nicht beweisbar. Zudem wird vor Gericht oft davon ausgegangen, dass das Kleingedruckte stets wahrgenommen wird. Im Kleingedruckten ist dann auch die Kostenpflichtigkeit für den Eintrag in das jeweilige Register genannt.
Kein Widerrufsrecht
Während Verbraucher bei so genannten Haustür- oder Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht haben, steht ein solches Gewerbetreibenden gerade nicht zu. Es bleibt daher lediglich die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung mit den bereits aufgezeigten Beweisschwierigkeiten.
Nach Unterzeichnung durch den Handwerksbetrieb fordern einschlägige Adressbuchschwindler mit dem äußeren Anschein nach offizieller Rechnung den maßgeblichen Bruttobetrag. Bei vorgebrachten Einwendungen durch den Handwerksbetrieb wird seitens der Adressbuchschwindler auf das geschäftsübliche und rechtlich einwandfreie „Vorgehen“ hingewiesen. Zudem wird auf die Publikation der seitens des Betriebs zur Verfügung gestellten Daten hingewiesen, so dass die Leistung erbracht worden sei und der im Kleingedruckten genannte Betrag zur Zahlung fällig sei. Üblich ist darüber hinaus bei Nichtzahlung die Einschaltung eines Inkassobüros sowie in manchen Fällen auch eines Rechtsanwalts.
Scheinbare Seriosität
Insgesamt umgeben sich solche Adressbuchschwindler daher mit dem Anschein der Seriosität. Dabei wird bewusst mit der Angst der dieser grassierenden Adressbuchschwindlerei zum Opfer gefallenen Betriebe Geld verdient: Manch ein Betrieb bezahlt nach dem Motto „fort mit Schaden“ die zum Teil in die Tausende gehenden Forderungen. Hingegen zeigt die tägliche Beratungspraxis der jeweiligen Handwerksorganisationen, dass die sich in einer Grauzone bewegenden Adressbuchschwindler trotz aller Drohgebärden unter Einschaltung von Inkassobüros und Rechtsanwälten vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung meist zurückschrecken. In konkreten Fällen dieser Art bieten die Rechtsberater der jeweiligen Handwerksorganisation Unterstützung für die Betriebe an. Insbesondere sollte nicht ohne Weiteres bezahlt werden, um "die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen". Andernfalls geht die Taktik dieser Adressbuchschwindler auf.