Die europäischen Gefahrgut-Vorschriften regeln den Transport von Gasen einheitlich. Die Dekra fordert stattdessen einen Expertenrat, der je nach Art des Gases und Größe des Fahrzeugs entscheidet, welche Art der Belüftung angemessen ist.
Ulrich Steudel

Obwohl meist unsichtbar, steckt in Gasen ein extremes Gefahrenpotenzial. Für ihren Transport gelten daher Sicherheitsauflagen, die in den europäischen Gefahrgut-Vorschriften (ADR) geregelt sind. Doch wie diese in Deutschland umgesetzt werden, hält die Prüfgesellschaft Dekra für einen klassischen Fall von Überregulierung.
Laut ADR muss der Fahrer für „ausreichende Belüftung“ sorgen. Was das ist, regelt das Bundesverkehrsministerium in der Durchführungsrichtlinie Gefahrgut, in der auf das Merkblatt des Deutschen Verbandes Schweißtechnik (DVS) verwiesen wird. Dort sind zwei Lüftungsöffnungen mit einem Querschnitt von 100 cm2 vorgegeben. Für Fahrzeugausrüster wie Sortimo wird es aber immer schwieriger, diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, sagt Thomas Kratschmann, Leiter des Qualitätsmanagements bei Fahrzeugausrüster Sortimo.
Rauchkerzen gezündet
In neueren Karosserien finden sich nur noch selten ausreichend große Flächen für die Lüfter. Weil die Automobilhersteller mit dünneren Blechen das Gewicht ihrer Transporter zu reduzieren suchen, sollen Sicken und Falzen die nötige Stabilität erhalten. Auch das Design der Fahrzeuge spiele dabei eine zunehmende Rolle, so Kratschmann.
Ein neues Gutachten der Dekra belegt nun, dass die Größe der Lüfter kaum Einfluss auf den Luftstrom im Laderaum hat. „Bei unseren Tests konnten wir keine signifikanten Unterschiede zwischen Querschnitten von 100 und 57 cm2 feststellen“, sagt Dekra-Versuchsleiter Rudolf Sander. Um das Strömungsverhalten von Gasen in Transportern zu erkunden, hat er im Laderaum Rauchkerzen gezündet und während der Fahrt das Verhalten des Qualms gefilmt.
Starre Vorgaben
Bei den Tests war der Laderaum mit Seitenregalen verkleidet, wie sie im Handwerk üblich sind. „Aber im Arbeitsalltag wird der Transporter ja auch mit Material und Werkzeug beladen. Mit deren Verteilung sowie der Form und der Größe des Innenausbaus kann die Entlüftung wesentlich mehr beeinflusst werden als durch die bloßen Abmessungen der Lüfter“, sagt Sander.
Dekra-Gefahrgutexperte Thomas Schneider missfällt zudem, dass die Regeln zum Transport von Gasen im gewerblichen Bereich das unterschiedliche Gefahrenpotenzial verschiedener Gase völlig außer Acht lassen. „Durch den starren Verweis auf das DVS-Merkblatt gelten dessen Vorgaben für den Heizungsmonteur mit einer einzelnen Gasflasche genauso wie für den Sattelzug voller Gasflaschen. Selbst wer Behälter mit Kohlensäure für Mineralwassersprudler transportiert, muss sie beachten“, kritisiert Schneider.
Kohlensäure als ein erstickendes Gas, das aber weder giftig ist, noch Brand- oder Explosionsgefahr birgt, müsse anders betrachtet werden als brennbares Flüssiggas. Eines der gefährlichsten Gase sei Acetylen, das beim autogenen Schweißen und Brennschneiden im Handwerk immer noch eine bedeutende Rolle spielt. Bei der Entlüftung der Fahrzeuge geht es übrigens nicht um große Mengen Gas. „Die sind ohnehin nicht beherrschbar“, sagt Rudolf Sander. Anders verhält es sich mit Leckage- oder Restmengen, die schon bei einem unachtsam nicht ganz geschlossenen Ventil austreten können.
Welche explosive Kraft zum Beispiel in Propangas steckt, das im Sommer in vielen Gasgrills zum Einsatz kommt, hat die Dekra auf einem Testgelände simuliert. Dabei reichte der Funke der Zentralverriegelung, um eine Explosion auszulösen, die das Testfahrzeug in tausend Stücke riss.
Selbst angemessen belüften
Trotzdem fordert die Dekra, die starren Vorschriften für den Transport von Gasen im gewerblichen Bereich zu lockern, zumal Nachbarstaaten wie Österreich oder die Schweiz keine vergleichbaren Vorgaben machen. „Wenn der feste Verweis auf das DVS-Merkblatt wegfällt, könnte jeder Betreiber nach entsprechendem Expertenrat je nach Art des Gases und Größe des Fahrzeugs selbst entscheiden, welche Art der Belüftung angemessen ist“, sagt Schneider.