Entgegen ersten Befürchtungen berücksichtigt die geplante Neuregelung des EU-Verbraucherrechts die Handwerkerinteressen. "Hausbesuche von Handwerkern können danach weiterhin unbürokratisch und rechtssicher durchgeführt werden", erklärte der ZDH-Generalsekretär, Holger Schwannecke.

Vor-Ort-Geschäfte bleiben unbürokratisch
"Hausbesuche von Handwerkern zur Erstellung von Kostenvoranschlägen oder Aufmassarbeiten können danach weiterhin unbürokratisch und rechtssicher durchgeführt werden. Es hätte die Arbeit der Betriebe enorm behindert, wenn für solche "Vor-Ort-Geschäfte" wie ursprünglich geplant unverhältnismäßige Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher eingeführt worden wären", sagte Schwannecke. Es sei auch richtig, dass Instandhaltungen, Notfallreparaturen und vollständig erbrachte Leistungen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.
Mit der Neuregelung gibt es künftig in der Europäischen Union einheitliche Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Geschäften. Besonders im grenzüberschreitenden Online-Shopping würden damit mehr Rechte und Sicherheit für die Verbraucher sowie neue Marktchancen und Sicherheit für die Unternehmen geschaffen, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments und binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).
Im Mittelpunkt der Richtlinie steht ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verschärft werden die Informationsvorschriften für Händler beim Online-Shopping. Die genaue Angabe über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden zur Pflicht. "Das frustrierende Suchen nach einer Kontakttelefonnummer auf manchen Webseiten entfällt damit. Auch mit der Internetabzocke ist Schluss. Künftig muss der Verbraucher unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwerben will und ihm das bewusst ist", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Er sei nicht ganz zufrieden mit den für Handwerkern gefundenen Regeln, sagte Schwab: "Ein praxisnäheres Widerrufsrecht wäre hier wünschenswert gewesen. Positiv für das Handwerk ist dennoch, dass es bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Informationspflichten Erleichterungen gibt. Für mehr Bürokratie ohne mehr Wert hat niemand Verständnis." Die Zustimmung des Ministerrates – voraussichtlich im September - gilt nach dem bereits zuvor ausgehandelten Kompromiss - als Formsache gilt. Das Regelwerk tritt voraussichtlich ab 2013 in Kraft.