1.000 Euro mehr pro Mitarbeiter Vor Gericht: Holzfertigbauer wehren sich gegen teureren BG-Tarif

Holzfertigbauer kämpfen gegen ihre Einstufung im 4. Gefahrtarif der BG Bau. Erste Gerichtsurteile geben ihnen Recht. Aber es gibt auch andere Urteile.

Ein Mann steht vor einem Bildschirm in einer Fertigungshalle für Holzhäuser.
Die Richter gaben Holzhaus Bonndorf Recht: Arbeiten wie die von Fabian Albert in der Fertigungshalle sind nicht vergleichbar mit den Bedingungen auf einer Baustelle. - © Holzhaus Bonndorf

Holzfertigbauer in denselben Gefahrtarif einzustufen wie handwerkliche Zimmereien, ist nicht zulässig. So urteilte jüngst das Sozialgericht Freiburg und gibt damit Florian Hegar Recht. Der Geschäftsführer von Holzhaus Bonndorf freut sich. "Wir sind zufrieden, dass das Gericht so entschieden hat. So wird den ganzen Bemühungen, die wir in den Arbeitsschutz stecken, endlich Rechnung getragen."

Seit Januar 2024 ist der 4. Gefahrtarif der BG Bau in Kraft und genauso lange währt der Streit darum. 210 Unternehmen waren ursprünglich von der veränderten Einstufung betroffen.

Sie fertigen in Hallen Holzbauteile vor, die auf Baustellen nur noch zusammengesetzt werden müssen. Die Mitarbeiter in der Halle aber haben laut Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau (IGAH) ein deutlich geringeres Unfallrisiko als handwerklich arbeitende Zimmerer. Dass alle Mitarbeiter der Holzfertigbauer im gleichen Gefahrtarif eingestuft werden, sei falsch und verfassungswidrig und es koste die Betriebe pro Mitarbeiter und Jahr rund 1.000 Euro mehr, so die IGAH.

Holzfertigbauer ziehen vor Gericht

Betroffene Unternehmen haben gegenüber der BG Bau widersprochen, über 70 Betriebe haben außerdem Klage erhoben, so auch Holzhaus Bonndorf, wo 80 der 100 Beschäftigten von der Neueinstufung betroffen waren. In mehreren Verfahren haben die Freiburger Richter den klagenden Betrieben Recht gegeben. Ähnliche Urteile fällte das Sozialgericht Würzburg.

Die BG Bau allerdings sieht die Lage anders. Sie zweifelt die Angaben zu den Mehrkosten der Betriebe an, diese könnten nicht stichhaltig belegt werden. Auch habe das Sozialgericht Konstanz den Gefahrtarif nicht beanstandet. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehe kein Anlass, die Einstufung der Unternehmen zurückzunehmen oder einen neuen, vorgezogenen 5. Gefahrtarif einzuführen. Im jüngsten Verfahren im November 2025 zu diesem Thema hat auch das Sozialgericht Reutlingen die Klagen von drei Holzfertigbau-Unternehmen abgewiesen.

Alle Unternehmen, deren Verfahren noch nicht entschieden sind, müssen weiterhin den höheren Tarif zahlen, die Urteile entscheiden nicht über die Konsequenzen für alle Unternehmen. Und die BG Bau kann in Berufung gehen.