Die Altersarmut in Deutschland wird nach Ansicht der Bundesarbeitsministerin zu einem immer größeren Problem. Um hier vorzubeugen, will Ursula von der Leyen künftig die jungen Selbstständigen stärker in die Pflicht nehmen. Wer keine freiwillige Altersvorsorge nachweisen kann, dem könnte dann eine Einzahlungspflicht in die gesetzliche Rentenversicherung drohen.

Ab dem kommenden Jahr sollen alle unter 30-Jährigen, die sich selbstständig machen möchten, einen Nachweis über eine abgeschlossene Altersvorsorge erbringen müssen. Für welches Modell sie sich entscheiden – ob gesetzliche oder private Rentenversicherung, Rürup, Riester oder anderes – , sollen sie zwar weiter frei wählen können. Doch ohne Nachweis, würde den Plänen von Arbeitsministerin Von der Leyen eine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rente drohen.
40 Prozent mehr Selbstständige
Mit diesen Vorschlägen möchte Von der Leyen aktiv gegen das Problem der steigenden Altersarmut in Deutschland vorgehen. Ihre Vorschläge zu ein er Rentenversicherungspflicht für Selbstständige hat Arbeitsministerin in einem Eckpunktepapier formuliert, das der "Süddeutschen Zeitung" und der "Berliner Zeitung" vorliegt.
Demnach zahlt bislang nur eine Minderheit der Freiberufler regelmäßige Beiträge in eine freiwillige Altersvorsorge ein. Gleichzeitig steigt die Zahl der Selbstständigen jedoch stetig an – allein in den letzten beiden Jahrzehnten um 40 Prozent. "Dies birgt die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben", zitieren die Zeitungen aus dem Papier.
Umwälzungen für den Arbeitsmarkt der Älteren
Die Versicherungspflicht splittet Von der Leyen in drei Stufen. Am härtesten trifft es die unter 30-Jährigen. Für alle Selbstständigen zwischen 30 und 50 sollen die Regeln abgeschwächt werden. Über 50-Jährige sind den jetzigen Plänen zur Folge nicht betroffen.
Mit ihrem Vorstoß scheint die Bundesarbeitsministerin große Umwälzungen für den Arbeitsmarkt der Älteren Arbeitnehmer zu planen. Schon am Dienstag war bekannt geworden, dass das Arbeitsministerium die starren Zuverdienstgrenzen für Rentner drastisch erhöhen möchte. Zur Berechnung der Obergrenze sollten nicht mehr die letzten drei, sondern die letzten 15 Jahre vor der Rente herangezogen werden. Bislang war lediglich ein Zuverdienst von 400 Euro abzugsfrei möglich gewesen. dhz