Die Erbschaftsteuerreform wird heute im Bundestag erstmals beraten. Schon vor Beginn der Sitzung türmt sich Kritik. DIHK, DGB und Union sind mit dem Gesetzentwurf nicht zufrieden und fordern Nachbesserungen.
Viel Kritik an Erbschaftsteuerreform
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bemängelt eine Belastung der Familienunternehmen. DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun sagte der Nachrichtenagentur ddp: "Zwar ist eine Verschonung für produktives Betriebsvermögen in Aussicht gestellt; aber die bürokratischen Hürden hierfür sind schlicht weltfremd." Unternehmen könnten in dieser schnelllebigen Zeit nicht eine bestimmte Lohnsumme für 10 Jahre oder den unveränderten Bestand eines Betriebs gar für 15 Jahre garantieren.
DIHK: Erbschaftsteuer abschaffen
Braun sagte: "Eigentlich müsste die Erbschaftsteuer abgeschafft werden." Länder wie Österreich machten es vor. Wenn die Politik diesen Schritt aber nicht wage, solle sie sich zu einer einfachen Lösung durchringen. Er forderte bei Unternehmen maximal fünf Jahre Haltefrist und realistische Bewertungen des Betriebsvermögens.
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisiert, der Gesetzentwurf verschärfe die bestehende Schieflage bei der Vermögensverteilung. So sei die Anhebung der persönlichen Freibeträge auf bis zu 500.000 Euro zu hoch. "Der Wert für 'Oma ihr klein Häuschen', das auch nach Auffassung der Gewerkschaften erbschaftsteuerfrei bleiben sollte, wird deutlich überschritten." Auch sei "die Besserstellung der Erben von Betriebsvermögen durch die 85-prozentige Steuerfreiheit gegenüber dem geltenden Recht nicht nachvollziehbar".
DGB fordert geringere Freibeträge
Die Beschäftigungsklausel müsse "unbedingt wasserdicht formuliert werden", forderte Matecki und verwies auf den möglichen Abbau von Stammbelegschaften, die etwa durch Zeitarbeitnehmer ersetzt werden könnten. "Hier gibt es im Gesetz einen Umgehungstatbestand, der Betrieben Erbschaftsteuerfreiheit trotz Personalabbaus ermöglicht." Ohne eine Verbesserung des Reformvorschlags etwa durch geringere Freibeträge und höhere Steuersätze für Großerben könne der DGB dem Vorhaben nicht zustimmen.
Der Chef des Parlamentskreises Mittelstand in der Union, Michael Fuchs (CDU), bekräftigte seine Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf und mahnte die SPD zur Kompromissbereitschaft. "Die SPD ist gefordert, die Vorgabe im Koalitionsvertrag, nämlich eine weitgehende Freistellung der Unternehmen von Erbschaftsteuer, unmissverständlich einzuhalten", sagte Fuchs. Nach dem Koalitionsvertrag sollten Firmen von einer Generation zur nächsten übertragen werden können, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden, erläuterte der CDU-Politiker. "Diesen Anspruch erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf nur unzureichend", monierte er.
Mittelstandsunion: Unternehmen von Steuer freistellen
Die Bestimmungen seien viel zu bürokratisch und für mittelständische Unternehmen kaum zu bewältigen. "Wenn ich beispielsweise die volle Steuerlast nur dann vermeiden kann, wenn die Firma 15 Jahre lang unverändert im Familienbesitz bleibt, dann kann das nicht funktionieren", sagte Fuchs. Innerhalb dieses langen Zeitraums seien Veränderungen völlig normal. Daher müsse die Haltefrist auf höchstens zehn Jahre begrenzt werden.
Martin Roy/ddp
