Die Verteidigung von John Demjanjuk hat erneut Zweifel an den Beweisen der Anklage geäußert. Wenn man verschiedenen Aussagen heranziehe, komme man auf mehrere Demjanjuks, die so unterschiedlich beschrieben würden, dass sie nicht identisch sein könnten, sagte Anwalt Ulrich Busch am Dienstag in München. Demjanjuk ist der Beihilfe zum zigtausenfachen Mord an Juden durch die Nazis angeklagt.
Verteidiger mutmaßt: Es gab mehrere Demjanjuks
München (dapd). Die Verteidigung von John Demjanjuk hat erneut Zweifel an den Beweisen der Anklage geäußert. Wenn man verschiedenen Aussagen heranziehe, komme man auf mehrere Demjanjuks, die so unterschiedlich beschrieben würden, dass sie nicht identisch sein könnten, sagte Anwalt Ulrich Busch am Dienstag in München. Demjanjuk ist der Beihilfe zum zigtausenfachen Mord an Juden durch die Nazis angeklagt.
Es seien sechs oder sieben Demjanjuks, "zwischen denen freie Auswahl besteht, ohne zu wissen, wer denn von diesen Demjanjuks mit dem Angeklagten identisch ist", sagte der Anwalt. Er fügte hinzu, es könnte sogar noch mehr geben.
Auf jeden Fall könne man nicht sagen, es habe unter den rund 5.000 Trawniki - das sind Hilfswachmännern der Nazis, zu den auch der Angeklagte gehört haben soll - nur einen Demjanjuk gegeben und dieser sei mit dem Angeklagten identisch, betonte Busch.
Unter anderem führte der Verteidiger an, dass in den Aussageprotokollen, die teilweise aus dem Jahr 1949 stammen, von falschen Zähnen berichtet werde, die Demjanjuk nie gehabt habe order widersprüchliche Aussagen über dessen Aufenthaltsort gemacht würden.
Zudem zweifelte Busch erneut die Zuständigkeit der deutschen Justiz für Demjanjuk an. Polen als Land, auf dessen Territorium die Taten begangen worden sein sollten, habe hier Vorrang und es habe bereits entschieden. Deswegen hätte es kein Verfahren in Deutschland geben dürfen.
Erneut kritiserte der Verteidiger, dessen Plädoyer am Dienstag bereits in den vierten Tag ging, auch das Gericht. Dieses mache den Eindruck, es habe vergessen, "dass es von Amtswegen dazu verpflichtet ist, den Sachverhalt zu ermitteln". Wie auf die Verteidigung reagiert worden sei, sei ein "Menetekel" für das Verfahren.
Die Plädoyers werden voraussichtlich bis Mittwoch dauern. Ein Urteil könnte dann möglicherweise am Donnerstag fallen. Es wäre der 93. Verhandlungstag.
dapd
