Versteckte Täuschung rechtfertigt Anfechtung

Versteckte Täuschung
rechtfertigt Anfechtung

Die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis kann trotz Nennung der monatlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt (LG Köln, Az.: 9 S 44/07).