Die Schulden säumiger Versicherter bei den Krankenkassen sind auf einen neuen Rekord von 2,15 Milliarden Euro angewachsen. Vor allen Dingen kleine Selbstständige und Existenzgründer haben oft Schwierigkeiten ihre Beiträge zu bezahlen. Nun soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, damit zumindest keine besonders hohen Zinsen mehr anfallen. Handwerksverband lobt vorgesehene Maßnahmen.

Allein binnen eines Jahres wuchsen die Rückstände bis Anfang 2013 um 620 Millionen Euro. Das zeigt eine Übersicht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, die der Deutschen Presse-Agentur ( dpa) in Berlin am Mittwoch vorlag. Die aktuellen Forderungen der Kassen stiegen auf gut 870 Millionen Euro.
Weitere Forderungen in Höhe von 1,27 Milliarden Euro schlugen die Kassen zumindest befristet nieder, verfolgen sie also nicht mehr. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Rückstände von Selbstzahlern, also im Wesentlichen von freiwillig Versicherten, deren Beiträge nicht automatisch über die Arbeitgeber gezahlt werden.
Ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gegen das Problem der Beitragsschulden soll in der kommenden Woche das Bundeskabinett passieren. Die Abstimmung innerhalb der Regierung sei abgeschlossen, bestätigte eine Sprecherin gegenüber der dpa. Im Kern zielt das geplante Gesetz darauf ab, dass der derzeit geltende Säumniszuschlag von fünf Prozent im Monat drastisch gesenkt wird. Die Zinsen sollen für säumige gesetzlich Versicherte künftig noch ein Prozent pro Monat betragen.
Gesetz sieht Notlagentarif für Privatversicherte vor
Auch für Privatversicherte sieht die Koalition neue Regeln vor. Säumige Zahler sollen in einen Notlagentarif überführt werden. Die Versicherung soll dann nur noch die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft abdecken.
Im Vergleich zu den ersten, einige Wochen zurückliegenden Plänen sind einige, aber nur kleinere Änderungen geplant. So sollen die Altersrückstellungen von Privatversicherten in geringerem Maß als ursprünglich geplant auf die Prämie im Notlagentarif angerechnet werden – nämlich so, dass bis zu 25 statt 50 Prozent der Prämie vom angesparten Kapital genommen wird. Das kann dazu dienen, die betroffenen Versicherten im Alter vor stark steigenden Prämien zu schützen.
Handwerksverband lobt Gesetzentwurf
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußerte sich positiv zu den vorgesehenen Maßnahmen. Auch im Handwerk seien Selbstständige – besonders in der Existenzgründungsphase mit geringem Einkommen – durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung stark belastet und geraten. Viele gerieten in eine Schuldenfalle, wenn sie ihre Beiträge nicht zahlen können.
Vor allen Dingen die Senkung des Säumniszuschlags in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entlaste die Versicherten. Der ZDH beklagt allerdings, dass freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige einen grundsätzlich höheren Mindestbeitrag zahlen müssen. Dieser Tarif solle wenigstens auf den Mindestbeitrag für diejenigen verringert werden, die einen monatlichen Gründungszuschuss bekommen.
Als gutes Mittel gegen eine zu schnell wachsende Verschuldung sieht der Handwerksverband den Notlagentarif für Privatversicherte. Der Schuldenstand sei nach drei jahren deutlich niedriger als nach heutiger Rechtslage. Ein solcher Tarif könne für die zumeist jüngeren Betroffenen zu geschätzten 100 Euro angeboten werden.
Viele kleine Selbstständige können Beiträge nicht zahlen
Weitere Gespräche könnten im Gesetzgebungsverfahren noch zu der Frage geführt werden, was mit den Altschulden geschehen könne, so die Sprecherin. Das Problem der Nichtzahler wuchs seit 2007, als die Versicherungspflicht eingeführt wurde. Vor allem kleine Selbstständige können die Beiträge hunderttausendfach nicht zahlen.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte das geplante Gesetz als Schnellschuss. "Das Problem ist nicht die Verzinsung allein", sagte er der dpa. Er griff insbesondere den Plan für einen Notlagentarif an. So einen abgeschmolzenen Versicherungsschutz anzubieten, führe zu amerikanischen Verhältnissen. Der Gesetzgeber müsse vielmehr die Möglichkeit schaffen, betroffenen Privatversicherten den Weg in eine Bürgerversicherung zu öffnen. dpa / fm