Betriebliche Gesundheitsvorsorge wird im Handwerk beliebter. Die betriebliche Krankenzusatzversicherung – kurz bKV – ist dabei ein wichtiger Baustein. In den vergangenen Jahren wurde das Leistungsspektrum erweitert. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur bKV wissen sollten.

Wer heute im Kampf um Fachkräfte die Nase vorn haben will, muss mehr tun als guten Lohn zu zahlen. Davon ist Rüdiger Wünsch überzeugt. Bei der im Stuttgarter Raum ansässigen Automobilhandelsgruppe Hahn ist er unter anderem zuständig für Versicherungsfragen.
Das in vierter Generation geführte Familienunternehmen bietet seinen Mitarbeitern nicht nur seit Anfang der 2.000er Jahre eine betriebliche Altersvorsorge. Es baut seit vielen Jahren auch das betriebliche Gesundheitsmanagement kontinuierlich aus.
Egal, wo jemand in den 35 Betrieben der Gruppe arbeitet, im Büro, im Vertrieb oder in der Werkstatt: wer mag, kann bei Hahn von einer Vielzahl an Angeboten profitieren. Das fängt bei Pausen mit Bewegungsangebot an und reicht über eine Gesundheitsbibliothek, Coachings oder Dienstfahrräder bis hin zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV).
Gruppentarif von Vorteil
Gerade Letzteres sei ein ganz wichtiger Baustein, wie Wünsch betont. Denn schließt der Betrieb einen Gruppentarif ab, hat das für die Versicherten zwei große Vorteile: Zum einen entfällt die Gesundheitsprüfung fast immer ganz oder ist stark vereinfacht, zum anderen gibt es keine Wartezeiten.
Als die Hahn-Gruppe 2017 ihren rund 2.000 Mitarbeitern erstmalig ein solches Angebot machte, gehörte sie zu den Vorreitern einer Entwicklung, die seitdem kontinuierlich an Fahrt aufgenommen hat.
Zwar ist die bKV ein eher junges Produkt. Sie verzeichnet aber enorme Zuwachsraten. Um 82 Prozent stiegen in den letzten Jahren die Versichertenzahlen, so die Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), und gar um 250 Prozent die Zahl der Versicherungsnehmer (Arbeitgeber).
Genaue Zahlen zum Handwerk hat der PKV zwar nicht, aber Dörte Lochner von der Württembergischen Krankenversicherung zeigt sich überzeugt davon, dass die bKV bei der Mitarbeiterbindung- und gewinnung in der Zukunft "eine immer größere Rolle spielen wird." "Neuere Umfragen", so Lochner, "zeigen sogar, dass Arbeitnehmer sich diese Leistung noch deutlich vor anderen Zusatzleistungen wünschen."
Lösung auch für kleine Betriebe
Angesichts solcher Prognosen wundert es nicht, dass sich in den vergangenen Jahren nicht nur immer mehr Versicherer des Themas angenommen haben. Auch die Konditionen werden immer besser – gerade für das Handwerk. Denn inzwischen ist die betriebliche Zusatzversicherung selbst in ganz kleinen Betrieben umsetzbar. Stiegen die Versicherer noch vor ein paar Jahren frühestens bei 15 bis 20 Mitarbeitern ein, reichen heute beispielsweise bei der Württembergischen oder der Signal Iduna in einigen Tarifen bereits drei Personen.
Leistungsspektrum erweitert
Doch es gibt inzwischen nicht nur einige Anbieter auf dem Markt und immer mehr davon werben auch um Kleinstunternehmen. Auch das Leistungsspektrum wurde in den vergangenen Jahren stetig erweitert und verbessert. Unterschieden werden hier im Wesentlichen fünf Bereiche:
- Verbesserte Vorsorge: also die Erstattung von Präventivmaßnahmen, die nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden
- Zahnversorgung: Bezuschussung von Zahnbehandlungen
- Kostenübernahme: bei ambulanten Maßnahmen wie Seh- oder Hörhilfen, Massagen oder Besuche beim Heilpraktiker
- Verbesserungen: bei der stationären Versorgung wie freie Krankenhauswahl, Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung
- Absicherung: von Verdienstausfall
Zudem haben fast alle Versicherer spezielle Policen, die nur dann einspringen, wenn der Versicherungsfall durch einen Unfall eingetreten ist.
Gestartet haben fast alle Anbieter mit so genannten Kompakttarifen, in denen zumeist die Leistungsbereiche "Ambulant", "Stationär" und "Zahn" in irgendeiner Form gebündelt wurden. Neuerdings immer beliebter wird allerdings das so genannte Bausteinprinzip, bei dem sich der Arbeitgeber einzelne Elemente herausgreift und diese so zusammenstellen kann, wie es für den eigenen Betrieb am besten passt.
"Ein Prinzip, das gleichzeitig auch noch besser den individuellen Bedarf der Arbeitnehmer abbildet", wie Jürgen Holzammer erläutert – und damit auch eine größere Akzeptanz und Bindungswirkung erzielt. Holzammer betreut bei der Nürnberger, bei der auch die Hahn-Gruppe versichert ist, die betriebliche Krankenzusatzversicherung. Er rät Betriebsinhabern offensiv dazu, die Belegschaft bei der Bedarfsermittlung einzubeziehen.
Passgenaues Baukastenprinzip
Die Nürnberger, mit der bKV seit acht Jahren am Markt, hat das Baukastenprinzip 2020 eingeführt. "Wir haben einfach gemerkt, dass wir damit am besten passgenaue, günstige und leistungsstarke Angebote machen können", erklärt Holzammer. Seitdem gibt es bei dem Versicherer den günstigsten Abschluss aus dem Vorsorgebereich bereits für vier Euro. Ambulante Bausteine kosten ebenfalls ab vier Euro aufwärts, stationäre Bausteine können ab 14,90 Euro eingekauft werden.
Bevor es an die Tarifauswahl geht, müssen Betriebsinhaber aber zunächst eine andere Entscheidung treffen: Wollen sie die bKV komplett selbst finanzieren – was seit 2019 bis 44 Euro monatlich wieder steuerlich begünstigt ist – oder soll der Arbeitnehmer die Kosten teilweise oder ganz übernehmen (siehe Kasten)? Gute Argumente, betonen Experten, gibt es für alle Varianten. Denn selbst wenn der Arbeitnehmer (mit-)zahlt, hat er sehr viel vom Engagement seines Arbeitgebers – gerade auch im Handwerk, wo individuelle Abschlüsse oft schon an der Gesundheitsprüfung scheitern oder exorbitant teuer werden.
Großer Vorteil für Handwerker
Bei Gruppentarifen können sie wegfallen, weil hier die Unterschiede und Risiken verteilt sind und der Versicherer ein Durchschnittsrisiko ermitteln kann, erklärt Holzammer. Zudem bestehe nicht die Gefahr, dass sich jemand erst versichert, wenn er krank ist. Wer über den Betrieb versichert wird, "ist in jedem Fall schon einmal arbeitsfähig", erläutert Elise Steinwascher. Sie ist bei der Signal Iduna zuständig für das Kollektivgeschäft.
Arbeitnehmer zahlen selber
Bei der Hahn-Gruppe hat man sich für die arbeitnehmerfinanzierte Variante entschieden. Die günstigste Variante, Vorsorge und ambulante Leistungen, gibt es für 17 Euro monatlich. Bis zu 60 Euro kostet es, wenn zusätzlich stationäre Leistungen gewünscht sind.
Auch Familienangehörige können von den Sonderkonditionen profitieren. Ein Sahnehäubchen, das bei den Mitarbeitern ganz besonders gut ankommt. "Wir wollen Mehrwert bieten", betont Rüdiger Wünsch.
Dazu gehört aus seiner Sicht aber auch, den Mitarbeitern einen Anstoß zu geben, selbst etwas in die eigene Gesundheit zu investieren. Damit passt sich die bKV stimmig in das gesundheitliche Gesamtkonzept des Unternehmens ein.
Die bKV: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen
Grundsätzlich gilt: Der Gruppenvertrag/Rahmenvertrag wird mit dem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) abgeschlossen. Es gibt immer eine Mindestmitarbeiterzahl, mitunter reichen hier aber bereits drei Personen. Bei der Finanzierung können Arbeitgeber wählen:
- Reine Arbeitgeberfinanzierung: Der Betrieb übernimmt die Beiträge komplett. Der Arbeitgeber erhält monatlich eine Gesamtrechnung mit Auflistung der versicherten Personen.
- Mischfinanzierung: Hierbei beteiligt sich der Arbeitgeber zu einem bestimmten Prozentsatz an den bKV-Beiträgen. Den Rest trägt der Arbeitnehmer.
- Reine Arbeitnehmerfinanzierung: Es zahlt nur der Arbeitnehmer. Durch den Gruppentarif sind die Beiträge für ihn aber deutlich günstiger als individuelle Verträge. Außerdem entfallen Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
Dabei wichtig: Arbeitgeberbeiträge gelten als "Sachlohn" und sind daher bis 50 Euro steuer- und abgabenfrei. Kompliziert kann das aber werden, wenn der Arbeitnehmer noch weitere Sachbezüge, z. B. Tankscheine erhält. Zu Bestimmung, welche Finanzierungsform in welcher Ausgestaltung sinnvoll ist, sollte daher immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Unabhängig von der Finanzierung erfolgt die Anmeldung aus Datenschutzgründen immer direkt vom Arbeitnehmer. Diesem wird auch der Versicherungsschein ausgehändigt. Kommuniziert und abgerechnet wird dann später ebenfalls nur direkt mit dem Arbeitnehmer.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus, fällt er aus dem Gruppenvertrag heraus. Fast alle Anbieter ermöglichen in diesem Fall jedoch eine Weiterversicherung zu ähnlichen Konditionen.