Branchenlösungen beschränkt Verpackungsverordnung: Das gilt fürs Handwerk

Seit der letzten Änderung der Verpackungsverordnung sind die gültigen Branchenlösungen beschränkt. Das müssen Betriebe nun in der Praxis beachten.

Handwerksbetriebe können auch künftig ihre Verpackungen über die gelbe Tonne abholen lassen, wenn sich eine Teilnahme an einer Branchenlösung für sie nicht mehr lohnt. Auch die Eigenrücknahme von Verpackungen ohne Lizenz ist mit der neuen Verpackungsverordnung verboten. - © Foto: DSD

Durch die im Jahr 2014 beschlossenen siebten Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) ist es nicht mehr möglich, das duale System mit eigenen Verpackungslösungen zu umgehen. Für verschiedene Branchen gibt es spezielle Lösungen. Doch diese wurden im Jahr 2015 beschränkt. Auch die frühere gängige Eigenrücknahme von Verpackungen, die ohne entsprechende Lizenz in Verkehr gebracht wurden, ist nun verboten. Die aktuell gültige Verpackungsverordnung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Doch was sieht sie fürs Handwerk vor?

Verpackungen sind lizenzpflichtig und dürfen nicht ohne Lizenz an die Kunden weitergegeben werden. Gesetzlich geregelt ist das in der seit 1991 bestehenden Verpackungsverordnung (VerpackV). Handwerksbetriebe haben zwei Möglichkeiten, wie sie ihre Waren in lizenzierten Verpackungen verkaufen können.

"Mengenschwund" bei Verpackungen

Zum einen können sie bereits lizenzierte Verpackungen von Händlern beziehen und müssen sich schriftlich absichern, dass diese Verpackungen auch wirklich lizenziert sind. Zum anderen haben Unternehmen die Möglichkeit an einem von derzeit zehn dualen Systemen teilzunehmen. Am bekanntesten ist in Deutschland "Der grüne Punkt". Betriebe, die an diesem System teilnehmen, beziehen ihre Verpackungen allerdings nicht direkt dort, sondern über einen Zwischenhändler.

Eine grundlegende Veränderung der VerpackV hat es bereits 2009 gegeben, mit dem Ziel mehr Verpackungen bei den dualen Systemen zu lizenzieren. Laut Bundesrat ist dieses Ziel allerdings nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Der Bundesrat spricht von einem "Mengenschwund" bei den Verpackungen, der darauf zurückzuführen ist, dass einige duale Systeme Schlupflöcher in der VerpackV nutzen, um Verpackungsmengen der Lizenzpflicht zu entziehen.

Verpackungsverordnung will Schlupflöcher schließen

Insbesondere die Eigenrücknahme und die so genannten Branchenlösungen werden laut Bundesrat auch von den dualen Systemen dazu genutzt, Verpackungen aus der lizenzierungspflichtigen Menge herauszurechnen, um so ihren Kunden attraktivere Angebote unterbreiten zu können.

Die siebte Änderung der VerpackV  soll diese Schlupflöcher schließen. Doch was hat sich geändert?

Nach Angaben des Bundesrats können die Betriebe nach wie vor Verpackungen im Rahmen einer Branchenlösung entsorgen lassen. In einer Mitteilung heißt es, dass die Betriebe ihre Teilnahme gegenüber dem jeweiligen Branchenbetreiber schriftlich bestätigen müssen. Dazu gehöre auch, die Menge aller gelieferten Verkaufsverpackungen, die über eine Branchenlösung entsorgt werden, herstellerbezogen zu dokumentieren.

Laut Bundesrat können die Betriebe die Verpackungen auch über die gelbe Tonne entsorgen lassen, sollte sich die Teilnahme an einer Branchenlösung für den Betrieb nicht mehr lohnen.

Verpackungsverordnung: kein Problem im Lebensmittelhandwerk

Im Lebensmittelhandwerk sieht man das Thema gelassen, denn die Branchenlösungen spielen beispielsweise in den Bäckereien keine Rolle - vor der letzten Gesetzesänderung nicht und danach auch nicht. "Bei den Branchenlösungen geht es ja um die Rücknahmen von sogenannten gleichgestellten Anfallstellen, also beispielsweise Restaurants, Hotels, Kantinen oder Schulen", erklärt Daniel Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Für einen Backbetrieb, der an private Endverbraucher verkauft, bestehe demnach gar nicht die Möglichkeit einer Beteiligung an einer Branchenlösung zur Vermeidung der Lizenzierungspflicht.

Bei den meisten Betriebe sei es gebräuchlich, dass sie die sogenannten Serviceverpackungen, für die sie in der Entsorgungspflicht stehen, schon lizensiert kaufen und sich so gar nicht um eine Teilnahme an dem dualen System kümmern müssen. cl/jtw

Dieser Beitrag wurde am 21. November 2016 aktualisiert.