Am zweiten Tag der Verhandlung über den EU-Reformvertrag von Lissabon haben sich mehrere Richter des Bundesverfassungsgerichts skeptisch zu der darin festgeschriebenen Übertragung von Kompetenzen an die EU geäußert.
Verfassungsrichter sehen Kompetenzübertragung an EU skeptisch
"Man muss nüchtern betrachten: Wie viel Gestaltungsmacht hat denn dann noch der Bundestag?", fragte der Berichterstatter des Zweiten Senats, Udo di Fabio. Richter Rudolf Mellinghoff sagte, er "verstehe nicht so recht", wie der Bundestag durch die Übertragung von Kompetenzen an die EU "Handlungsmöglichkeiten zurückgewinnen" könne. Dies hatte zuvor der Prozessvertreter des Bundestags, der Staatsrechtler Franz Mayer, behauptet.
Nach Ansicht des Prozessbevollmächtigten des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, des Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, verbleibt durch den Vertrag "ziemlich wenig" an Gestaltungsmacht für den Bundestag. Wenn die EU alle Kompetenzen ausschöpft, die ihr der Lissabon-Vertrag gebe, werde "für den Bundestag nichts übrig bleiben als untergeordneter Vollzug". Der Bundestag werde dann "keine eigene Gestaltung mehr vornehmen können", sagte Murswiek. Bislang hätten die EU-Organe "exzessiv auf ihre bestehenden Kompetenzen zurückgegriffen und sie immer weiter ausgedehnt". Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe zudem eine "sehr expansive Rechtsprechung" betrieben.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Deutschland mit seinem Zustimmungsgesetz zu dem EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. In den anhängigen Verfassungsklagen wird gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestags und einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. Zudem seien die Entscheidungsverfahren in der EU nicht ausreichend demokratisch legitimiert.
Der Lissabon-Vertrag kann nur in Kraft treten, wenn er von allen 27 EU-Mitgliedsländern ratifiziert wird. Bislang ist dies in Irland, Tschechien, Polen und Deutschland noch nicht geschehen.
Bundespräsident Horst Köhler will das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten, mit dem in einigen Monaten gerechnet wird.
Die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, Gesine Schwan, sprach sich dafür aus, die Bürger direkt über EU-Themen wie den Lissabon-Vertrag entscheiden zu lassen – per Volksentscheid oder Volksabstimmung. "Wenn sie richtig dosiert sind, können sie die öffentliche Meinung mobilisieren", sagte sie. "Ich kann mir vorstellen, dass eine Erneuerung in Europa mit einer Volksabstimmung eher möglich ist, als wenn man sie mit einem Parlamentsbeschluss sicher unter Dach und Fach bringt", sagte Schwan. Grundsätzlich sprach sie sich für eine "erneuerte Legitimationsdiskussion für die Europäische Union" aus, um dem Auseinanderdriften von linken und rechten Kräften entgegenzuwirken.
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering (CDU), rechnet mit einem Karlsruher Urteil zugunsten eines "starken Europas". Die Beschwerden halte er für unbegründet. Der Reformvertrag stärke das EU-Parlament. Der Fraktionschef der Sozialdemokraten im EU-Parlament, Martin Schulz, forderte, dass der Lissabon-Vertrag bald in Kraft treten müsse. "Er ist in jedem Fall besser als die Rechtsgrundlage, die die EU derzeit hat", sagte Schulz.
ddp