Altersarmut Verdeckte Armut bei Senioren

Hunderttausende Senioren haben in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen. Doch aus Unkenntnis oder Scham verzichten sie auf zusätzliches Geld vom Staat. Stattdessen sparen sie lieber eisern, wo sie nur können.

Viele Rentner halten es lieber mit eiserner Ausgabendisziplin als zum Sozialamt zu gehen. - © jörn buchheim/Fotolia

1.075.000 der über 64-Jährigen haben in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialhilfe. Doch nur 341.000 Senioren beziehen tatsächlich Sozialleistungen. Somit verzichten über zwei Drittel der Älteren auf ihre AnsprücheDas zeigt eine Studie der Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker, die von der Hans-Böckler Stiftung in Düsseldorf herausgegeben wurde. Beckers Berechnungen beruhen auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels für das Jahr 2007.

Nicht alle Anspruchsberechtigten wurden berücksichtigt

Becker ist sich sicher, dass das Ergebnis der Studie die Realität gut widerspiegelt. Wenn es Verzerrungen gäbe, dann würde die Altersarmut eher unterschätzt, betont die Forscherin. Als möglichen Grund dafür nennt sie, dass Menschen, die den Gang zum Sozialamt scheuen, auch überdurchschnittlich oft vor Befragungen zurückschreckten. Außerdem wurde bei der Studie Personen mit Sparguthaben oder nur geringen Grundsicherungsansprüchen von unter 30 Euro im Monat nicht berücksichtigt.

2003 wurde die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" eingeführt. Wer nur eine Minirente bekommt, kann seither beim Sozialamt die Grundsicherung beantragen und so seine Bezüge zumindest auf Hartz-IV-Niveau aufstocken. Sozialhilfeempfänger im Rentenalter brauchen durch das Gesetz aus dem Jahr 2003 nicht mehr zu fürchten, dass das Amt sich das Geld bei ihren Kindern zurückholen könnte.

Gesetz sollte überarbeitet werden

Die hohe Dunkelziffer bei der Altersarmut ist nach Ansicht von Becker ein Grund dafür, das Gesetz zur Grundsicherung im Alter noch einmal zu überarbeiten. Im Vergleich zum Arbeitslosengeld seien die Vorschriften zur Vermögensanrechnung strenger und müssten nach Ansicht von Becker gelockert werden. Außerdem empfiehlt Becker, dass "die Definition angemessenen Wohnraums" überdacht werden sollte. Denn möglicherweise beantragten viele bedürftige Ältere auch deshalb keine Grundsicherung, weil sie fürchten, das Amt könnte auf den Umzug in eine billigere Wohnung bestehen.

Von der Rentenversicherung fordert Becker, dass sie sich stärker als bisher um Rentner mit geringen Einkünften kümmern sollte. Die Rentenversicherung wies den Vorwurf zurück, denn alle Versicherten würden schon jetzt mit dem Rentenbescheid über die Grundsicherung informiert. Bei Renten bis zurzeit 758 Euro liege dem Bescheid überdies ein Antragsformular für Grundsicherungsleistungen bei. dapd/aml