Corona-Krise Verbraucher können Kredite stunden

Von der Pandemie betroffene Bankkunden sollen ihren Schuldendienst bis Ende Juni stunden können. Eine entsprechende Regelung wurde am Mittwoch im Bundestag verabschiedet.

Karin Birk

Wer als Verbraucher aufgrund der Corona-Krise einen Kredit nicht mehr bedienen kann, soll von seiner Bank einen Aufschub des Schuldendienstes bis Ende Juni erhalten. - © Tierney - stock.adobe.com

Wer als Verbraucher aufgrund der Corona-Krise einen Kredit nicht mehr bedienen kann, soll von seiner Bank einen Aufschub des Schuldendienstes bis Ende Juni erhalten. „Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt Verbraucher, die durch die Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten“, teilte der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) als derzeitiger Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft mit. Gestundet werden sollen Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungszahlungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Noch muss der Bundesrat am Freitag dem Entwurf zustimmen. Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten.

Kredite müssen vor dem 15. März abgeschlossen worden sein

Die am Mittwoch im Bundestag verabschiedete Regelung soll für Verbraucherdarlehnsverträge wie Konsumentenkredite und private Immobilienkredite gelten, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Wie die Deutsche Kreditwirtschaft weiter mitteilte, sollen betroffene Verbraucher so bald wie möglich Kontakt zu ihrer Bank oder Sparkasse aufnehmen, um ihre durch die Pandemie eingetretenen Einnahmeausfälle nachzuweisen. Darüber hinaus könnten sie gemeinsam Lösungen für die Fortsetzung des Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie erarbeiten.

So bald als möglich in Kontakt mit Bankberatern treten

Die deutschen Banken und Sparkassen wiesen außerdem darauf hin, dass sie schon in den vergangenen Wochen mit ihren Kunden neue Wege beschritten hätten, um etwaigen Zahlungsschwierigkeiten gemeinsam zu begegnen. Der Deutsche Sparkassen-und Giroverband teilte unterdessen mit, dass die Sparkassen ab sofort eine derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen ermöglichen wollen. Dabei verwies der Verband auf entsprechende Online-Portale und telefonische Beratungsmöglichkeiten.