Das Schornsteinfegerhandwerk äußert sich einigermaßen zufrieden zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens. "Wir sind nicht begeistert und hätten das alte Gesetz gerne behalten, aber insgesamt muss man sagen, dass es für uns glimpflich ausgegangen ist ", sagte Jens Thorsten Arndt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Schornsteinfegerhandwerks, zur Verabschiedung durch den Bundestag. Von Frank Muck
Verbandswünsche berücksichtigt
Die Neuregelung wird Schwerpunktthema beim bis zum 4. Juni dauernden Bundesverbandstag in Saarbrücken sein. "Wir werden diskutieren, welche Chancen sich für uns daraus ergeben", sagte Arndt.
Der Bundestag hatte am Freitag die Neuregelung verabschiedet. Zuvor waren die Lobbyverbände nochmal zur Neuregelung gehört worden. Die Bedenken konnten nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums teilweise in das neue Gesetz eingearbeitet werden. Anlass für die Neuregelung war eine Vorgabe der Europäischen Union, das Schornsteinfegermonopol abzuschaffen und für die Branche die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durchzusetzen.
Der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) hatte am ursprünglichen Gesetzesentwurf scharfe Kritik geübt. Dieser sei eine "faktische Fortführung des Monopols". Die Schornsteinfeger hätten demnach sofort Nebenerwerb bei Wartung und Instandhaltung treiben können. Diese Regelung wurde etwas entschärft, indem das Nebenerwerbsverbot noch während der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2012 gilt. Die Abschwächung sei ein Erfolg der guten Verbandsarbeit in Berlin, so Frank Ebisch, Pressesprecher des ZVSHK. So hätten die SHK-Handwerker mehr Zeit, sich gegen die neue Konkurrenz aufzustellen. Allerdings werde der ZVSHK sehr genau beobachten, was die Schornsteinfeger mit ihrem exklusiven Bestand an Kundendaten während der Übergangsfrist anstellen würden.
Insgesamt verspricht sich Ebisch allerdings wenig von der Dienstleistungsfreiheit. Demnach können SHK-Handwerker sich zwar nach Ablauf der Übergangsfrist mit der entsprechenden Qualifikation auch als Schornsteinfeger selbstständig machen. Ebisch rechnet nicht damit, dass viele SHK-Handwerker davon Gebrauch machen werden.