Erste-Hilfe-Ausrüstung Verbandskästen im Auto: Neue Vorgaben seit 1. Januar

Mehr Pflaster, Reinigungstücher und Verbandspäckchen: Seit Januar 2014 gilt eine neue DIN-Norm 13164 für Kfz-Verbandskästen. Sie regelt den Inhalt der Erste-Hilfe-Ausrüstung.

Für Verbandskästen im Auto gelten neue Inhaltsangaben. - © Foto: Zerbor/Fotolia

Verbandskästen im Auto sind seit Langem vorgeschrieben. Seit Jahresbeginn gelten allerdings neue Regeln, was in ihnen drin sein muss. Zwar ist die neue Norm noch nicht endgültig verpflichtend, da sie noch nicht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) aufgeführt ist. Wer allerdings einen neuen Verbandskasten benötigt, sollte auf die neue Norm achten.

Mehr Inhalt in neuen Verbandskästen

Sie schreibt laut dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vor, dass der Verbandskasten neben den bereits verpflichtenden Bestandteilen zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset mit Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände enthalten muss. Außerdem wurden zwei einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße in die Bestandteilliste aufgenommen.

Wer in seinem Wagen einen älteren Verbandskasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Der Verband rät dazu, bereits jetzt alle neu festgelegten Bestandteile zügig zu ergänzen. Autohalter mit alten Verbandskästen sollten sich hier rechtzeitig informieren, wann die Norm Einzug in die StVZO hält. Wird man bei einer Polizeikontrolle ohne Verbandskasten erwischt, ist das laut § 69a III 7c StVZO eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld kosten. dhz/dpa