Dem Protest gegen die Änderung der Notrufverordnung haben sich weitere Verbände angeschlossen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kündigte am Mittwoch an, im weiteren Gesetzgebungsprozess auf Lücken hinweisen zu wollen. "Wir werden auch auf die Abgeordneten zugehen", sagte Geschäftsführer Werner Hesse der Nachrichtenagentur dapd.
Verbände kritisieren geplante Neuregelung zum Notruf
Berlin (dapd). Dem Protest gegen die Änderung der Notrufverordnung haben sich weitere Verbände angeschlossen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kündigte am Mittwoch an, im weiteren Gesetzgebungsprozess auf Lücken hinweisen zu wollen. "Wir werden auch auf die Abgeordneten zugehen", sagte Geschäftsführer Werner Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Dabei geht es vor allem um die Ortung von Hilfesuchenden per SMS oder GPS. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte in Berlin, diese Fragen würden bei der TKG-Novelle berücksichtigt.
Die Verbände kritisieren, dass der Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die "Technische Richtlinie Notrufverbindungen" eine punktgenaue Ortung der Hilfesuchenden per Satellitennavigation Global Positioning System (GPS) verbieten. Bei einem Unfall könnte jedoch ein Mensch, dessen Handy diese Technik unterstützt, auf bis zu 20 Meter genau lokalisiert werden. Bislang gibt es Fachleuten zufolge bei Ortungen teilweise kilometerweite Abweichungen.
Auch die Deutsche Schlaganfallhilfe fordert eine dringende Überarbeitung des Gesetzes. Viele Schlaganfall-Patienten könnten zwar noch selbst einen Notruf über ihr Mobiltelefon absetzen. Eine verbale Kommunikation sei im Notfall jedoch selten möglich, so dass der Aufenthaltsort in der Regel nicht mehr mitgeteilt werde könne. Deswegen müsse eine schnelle Ortung, wie es mit einigen GPS-Handys bereits möglich sei, erlaubt werden. Die Schlaganfallhilfe kritisierte auch, dass der Gesetzentwurf die Notruf-SMS an die Rufnummern 110 und 112 ausschließt.
Die Schlaganfallhilfe und der Paritätische Wohlfahrtsverband schließen sich damit der Björn Steiger Stiftung an, die den Gesetzentwurf bereits als "Super-GAU für Notfallopfer" bezeichnet hat. "Wenn das Gesetz in dieser Form in Kraft tritt, stellt sich für die Stiftung die Frage, ob sich die Gesetzgebungsvertreter nicht der vorsätzlichen unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen könnten", erklärte die Stiftung.
Die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, neue Technologien würden in der TKG-Novelle berücksichtigt. Sie betonte allerdings, dass sich der Entwurf im parlamentarischen Verfahren befinde und man zu Einzelheiten noch wenig sagen könne.
In dem Gesetzentwurf, der auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zu finden ist (www.bmwi.de), heißt es unter anderem, Diensteanbieter müssten sicherzustellen, dass der Notrufabfragestelle erstens "die Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht, mit der Notrufverbindung übermittelt wird" und zweitens "die Daten, die zur Ermittlung des Standortes erforderlich sind, von dem die Notrufverbindung ausgeht, mit der Notrufverbindung übermittelt oder zeitgleich auf andere Weise bereitgestellt werden".
dapd
