Gewerkeübergreifendes Arbeiten Verbände Elektrotechnik und Käteanlagenbau erneuern Vereinbarung

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) haben eine neue Vereinbarung zur Eintragung in die Handwerksrolle des jeweils anderen Gewerks geschlossen. Darin sind auch die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübungsberechtigung definiert.

Diese Vereinbarung ersetze die Vorgängerversion aus dem Jahre 1997, so der ZVEH. Auf der Basis der damaligen Vereinbarung hätten sich über 1.500 Betriebe der elektro- und informationstechnischen Handwerke eingeschränkt in die Handwerksrolle des Kälteanlagenbauerhandwerks eintragen lassen.

Das jetzt neu unterzeichnete Abkommen trage den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. So seien die Qualifizierungsmaßnahmen auf den neusten Stand gebracht und an die veränderte Verordnungslage angepasst worden. Die Verbände einigten sich darauf, dass der Sachkundenachweis (Kältetechnik) neben den Anforderungen zur Eintragung in die Handwerksrolle (nach §7 HwO) auch die Zertifizierungsanforderungen nach der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung erfüllt. Dieser Nachweis ist von den E-Handwerksbetrieben zu erbringen.

Der ZVEH erkenne im Rahmen der Vereinbarung an, dass ein ausgebildeter Mechatroniker für Kältetechnik über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten einer Elektrofachkraft verfügt, um elektrische Gebrauchs- und Arbeitsgeräte der Kälte- und Klimatechnik zu errichten, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten. Die Eintragung nach § 7 a HwO in die Handwerksrolle des Elektrotechnikerhandwerks ist "beschränkt auf die wesentliche Tätigkeit der Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Gebrauchs- und Arbeitsgeräten der Kälte- und Klimatechnik. Diese Geräte dürfen an eine im Gebäude bereitgestellte und für die Geräte geeignete Verteilung angeschlossen, geprüft und in Betrieb genommen werden.“

Die Vereinbarung ersetzt die bisherige ab sofort. dhz