Energetische Gebäudesanierung sollte ein wichtiger Baustein der Energiewende werden. Doch Schwarz-Gelb schafft kaum Anreize
Verbände bangen um Sanierungsgesetz
Wirtschaft und Branchenverbände haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass das Gesetz zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung doch noch kommt. Seit dem Scheitern im Bundesrat Anfang Juli fordern unter anderem das Baugewerbe, die Elektrohandwerke und die Immobilienwirtschaft ein Vermittlungsverfahren für den Herbst. Doch nicht nur das: Die Organisationen mahnen im gleichen Atemzug deutliche Nachbesserungen des Gesetzes an.
Der Hauptkritikpunkt: Steuerlich gefördert würden nach dem Entwurf nur umfassende Komplettsanierungen am Haus, nicht aber Einzelmaßnahmen. Und diese Investitionen, die schnell mal einen sechsstelligen Betrag verschlingen, könnten viele Eigenheimbesitzer gar nicht auf einen Schlag stemmen.
Absichten der Energiewende so nicht zu erreichen
„Wir bedauern natürlich, dass Einzelmaßnahmen bei der steuerlichen Förderung fast ganz unter den Tisch fallen“, sagt Ilona Klein, Sprecherin des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Nur bei über mehrere Jahre verteilten Maßnahmen könnten diese nach Beendigung aller Sanierungen noch steuerlich abgesetzt werden. „Es wäre äußerst schade, wenn der Gesetzgeber das enorme Potenzial, das in der Gebäudesanierung steckt, übersehen würde“, sagt auch Bernd Dechert, Geschäftsführer Technik des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), im Gespräch mit der DHZ.
In den Verbänden ist man sich sicher, dass die Bundesregierung mit dem derzeitigen Gesetzentwurf ihre gut gemeinten Absichten bei der Energiewende nicht erreichen wird. Schwarz-Gelb will den Energiebedarf im Gebäudesektor bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent senken, die Sanierungsrate soll sich verdoppeln auf dann 2 Prozent.
„Wenn sich Bundesregierung und Bundesländer jetzt nicht auf steuerliche Anreize einigen, werden die ehrgeizigen Ziele zur CO2-Reduzierung und Energieeinsparung scheitern“, urteilt Franz-Xaver Peteranderl, Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände. Man könne nicht auf der einen Seite die Anforderungen an energetische Sanierungen immer weiter nach oben schrauben und auf der anderen Seite die hohen Kosten allein auf die Schultern der privaten Bauherren abwälzen.
Dechert benennt noch ein weiteres Ärgernis: „Wenn nur Komplettsanierungen gefördert werden, führt das letzten Endes dazu, das nur ein geringer Teil der Gelder überhaupt ausgeschöpft wird, weil die Masse immer über Einzelmaßnahmen erfolgt.“ Dann läge das Geld brach, das eigentlich gute Dienste leisten würde.
Vermittlung birgt Chancen
für Änderungen
Auch der Plan der Regierung, dass der Standard nach einer Sanierung über dem Standard eines Neubaus liegen müsse, halten der ZDB und andere Organisationen für überzogen. Die steuerliche Förderung würde nur bei einer Sanierung mit dem Standard KfW-Effizienzhaus 85 greifen zu hoch, wie unter anderem die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft bemängelt. Ein Ziel auf Höhe eines Neubaus also „KfW-Effizienzhaus 100“ sei da realistischer. Sollte es nach der politischen Sommerpause zu einem Vermittlungsverfahren kommen, so heißt es beim ZDB, gäbe es hier noch die Chance für Änderungen. Doch unisono sagen auch alle Vertreter: Lieber ein Gesetz mit Fehlern und Haken als gar kein Gesetz.
Der Vermittlungsausschuss des Bundesrats war nach dem Scheitern im Juli trotz anders lautender Empfehlungen nicht angerufen worden. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte umgehend davor gewarnt, dieses Gesetz scheitern zu lassen. ZDH-Präsident Otto Kentzler: „Es wird jetzt ein Signal der Politik erwartet.“