Nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sind nur wenige Fahrzeuge der einzelnen deutschen Hersteller nach der Einführung der geplanten neuen Kraftstoffsorte E10 mit erhöhtem Biospritanteil auf den Bestandskraftstoff Super-Plus (E5) angewiesen. Nachfolgend werden die Ausnahmen bei den einzelnen Herstellern aufgelistet.
VDA: Fast alle Pkw deutscher Hersteller können mit E10 fahren
Audi: Lediglich Fahrzeuge mit FSI-Saugmotoren der ersten Generation sind nicht für den Betrieb mit E10 geeignet. Das sind der A2 1.6 FSI der Modelljahre 2003 bis 2005, der A3 1.6 FSI sowie der A3 2.0 FSI des Modelljahrs 2004 und A4 mit 2.0 FSI-Motor der Modelljahre 2003 und 2004. Den Kunden entstehe hier aber kaum ein Nachteil, da die Fahrzeuge in der Regel für Super-Plus ausgelegt seien. Mit Standheizung ausgerüstete Audi A4 Limousinen mit Ottomotor der Modelljahre 2001 bis 2008 sollten bei Betrieb der Standheizung dann gleichfalls temporär mit Super-Plus betankt werden. Dies gilt ebenfalls für den Audi A4 Avant mit Ottomotoren der Modelljahre 2002 bis 2008.
BMW: Alle BMW Fahrzeuge sind für E10 geeignet, sofern deren Betriebsanleitung nicht ausdrücklich die Verwendung von Super-Plus vorschreibt. Unbedenklich ist der Einsatz von E10 auch in allen Mini Modellen nach dem Relaunch der Marke im Jahr 2000. Außerdem können alle Rolls-Royce Automobile ab 2003, dem Launch des aktuellen Phantom Modells, mit E10 betankt werden.
Mercedes-Benz: Ausgenommen vom E10-Sprit sind Fahrzeuge mit Ottomotoren der ersten Generation von Vierzylinder Direkteinspritzern (C 200 CGI – 203 und CLK 200 CGI – 209) der Jahre 2002 bis 2005. Ebenso ausgenommen sind Modelle, die werkseitig ohne geregelten Drei-Wege Katalysator produziert oder mit Vergaser ausgerüstet wurden. Diese sind in der Regel älter als 23 Jahre.
FORD: Lediglich der Ford Mondeo SCi mit Benzindirekteinspritzung – er wurde von 2004 bis 2006 gebaut – ist nicht E10-tauglich und wird zukünftig mit der Bestandsschutzsorte betankt werden müssen.
Opel: Lediglich der 2,2-Liter-Benzin-Direkteinspritzer, der in den Baureihen Signum, Vectra und Zafira eingesetzt wird, benötigt generell Kraftstoff mit maximal fünfprozentigem Ethanolanteil. Uneingeschränkt E10-tauglich sind Erdgas- und Autogasfahrzeuge im Benzinbetrieb.
Porsche: Die Fahrzeuge der Marke Porsche sind ab dem Baujahr 1996 uneingeschränkt E10-tauglich. Einige wenige Modelle mit luftgekühlten Motoren aus den Jahren vor 1996 werden umsteigen müssen.
Volkswagen: Ausgenommen vom neuen Kraftstoff E10 sind Fahrzeuge mit FSI-Motoren der ersten Generation. Dies betrifft wenige Fahrzeuge der Modelle Lupo, Polo, Golf, Bora und Touran aus den Bauzeiträumen 2000 bis 2004, in Einzelfällen bis 2006.
ddp/VDA