Sonnenschutzpakete der BG Bau UV-Schutz bei der Arbeit: Das ist jetzt im Frühling wichtig

Auch wenn die Temperaturen noch moderat sind, kann die UV-Belastung im Frühling bereits hoch sein. Die BG stellt Betrieben jetzt informative Sonnenschutzpakete bereit. Schutzmaßnahmen sollten nach dem TOP-Prinzip ergriffen werden. So funktioniert es.

UV-Schutz ist schon im Frühling wichtig
Sonnenhut, Sonnencreme und eventuell auch angepasste Arbeitszeiten: UV-Schutz ist schon im Frühling wichtig. - © M - stock.adobe.com / generiert mit KI

Viele Menschen unterschätzen die UV-Strahlung im Frühjahr. Besonders, wenn man lange Zeit draußen verbringt bzw. draußen arbeitet und der Sonne ausgesetzt ist, kann die Haut schnell auf die Strahlung reagieren. UV-Strahlung gilt als Hauptursache für verschiedene Hautschäden. Besonders relevant ist dabei der sogenannte Weiße Hautkrebs. Er entsteht nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) durch langfristige Einwirkung von UV-Strahlung – und das gefährdet vor allem Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten.

Um sie und ihre Arbeitgeber über die dann notwendigen Schutzmaßnahmen zu informieren, hat die BG Bau sogenannte Sonnenschutzpakete geschnürt und klärt anhand neuer Schulungsmaterialien über präventive UV-Schutzmaßnahmen und regelmäßige Unterweisungen auf, die zum betrieblichen Arbeitsschutz gehören.

UV-Schutz nach dem TOP-Prinzip

Eine wichtige Grundregel stellt dabei das sogenannte TOP-Prinzip dar. Es beschreibt die Art und Reihenfolge der Maßnahmen für einen betrieblichen UV-Schutz, die Arbeitgeber ergreifen sollten. Laut BG Bau gilt gemäß dem TOP-Prinzip die Reihenfolge: zuerst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen.

Als Beispiele nennt die BG Bau:

  1. Technische Maßnahmen: Sonnensegel oder Wetterschutzzelte.
  2. Organisatorische Maßnahmen: Die Prüfung, ob sich Arbeiten im Freien vermeiden lassen, besonders zwischen 10 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Arbeitszeiten könnten zudem früh am Morgen beginnen oder Aufgaben ins Gebäude verlegt werden.
  3. Persönliche Maßnahmen: Schutz durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, Sonnenbrille und/oder wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50).

>>> Info: Baubetriebe, die in Arbeitsschutz-Maßnahmen wie den UV-Schutz investieren, können bei der BG Bau eine Arbeitsschutzprämie beantragen.

UV-Index
Der UV-Index zeigt, ab wann UV-Schutzmaßnahmen Pflicht sind. - © BG Bau

UV-Schutz: Pflicht ab Indexwert 3

Orientierung, ab wann Maßnahmen für einen UV-Schutz notwendig sind, bietet zudem der UV-Index (siehe Grafik). Er zeigt, dass bereits im März mit zunehmendem Sonnenstand die Belastung durch ultraviolette Strahlung ansteigt. Deshalb sollten Sonnenschutzmaßnahmen bereits im Frühjahr beginnen. Ab einem UV-Index von 3 müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das legt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 "Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen im Freien" seit August 2025 fest. Die neue technische Regel bietet nach Angaben der BG Bau eine wichtige Orientierung: "Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen."

Die Berufsgenossenschaft verweist in diesem Zusammenhang auf den Wetterbericht und gängige Wetter-Apps oder Wetter-Infoseiten, die aktuellen Werte des UV-Indexes enthalten. Um Unternehmen bei der Präventionsarbeit zu unterstützen, stellt die BG BAU ab sofort auch neue Schulungsmaterialien sowie einen umfangreichen Workshop zum Thema UV-Schutz online zur Verfügung. Mit diesen Materialien können Betriebe ihre Beschäftigten für den richtigen Schutz vor UV-Strahlung sensibilisieren und gezielt unterweisen. Seit dem 6. April 2026 können Betriebe, die Mitglied der BG BAU sind, für ihre Beschäftigten kostenlose Sonnenschutzpakete der BG BAU bestellen. jtw