Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. Dezember sein Urteil über die umstrittene Abschaffung der Pendlerpauschale verkünden.
Urteil über Pendlerpauschale am 9. Dezember
In der mündlichen Verhandlung im September war eine eindeutige Tendenz des erwarteten Urteils zwar nicht deutlich geworden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte sich allerdings kritische Fragen von der Richterbank gefallen lassen müssen. Er verteidigte die Abschaffung der Entfernungspauschale ab 2007 als ein Mittel zur Haushaltskonsolidierung. Er wehrte sich zugleich gegen eine "verfassungsmäßige Zementierung von steuerlichen Detailfragen".
Seit Januar 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Lediglich Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer können im Rahmen einer Härtefallregelung seitdem "wie Werbungskosten" mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden. Der Staat erhoffte sich damit ein Einsparvolumen von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die CSU fordert jedoch vehement eine Wiedereinführung der alten Pauschale, um die Bürger steuerlich zu entlasten.
Der Zweite Senat entscheidet über Normenkontrollanträge des Bundesfinanzhofs sowie der Finanzgerichte Niedersachsens und des Saarlandes, die die Streichung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts seien die Fahrtaufwendungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen, sondern "beruflich veranlasst" und gehörten deshalb zu den abzugsfähigen Aufwendungen, befanden die Finanzgerichte.
ddp