Während einer Dienstreise besteht keineswegs "rund um die Uhr" Versicherungsschutz Urteil: Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert

Eine Verletzung beim Fußballspielen während einer Dienstreise gilt nicht als versicherter Arbeitsunfall. Mit diesem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil gab das Landessozialgericht der Berufsgenossenschaft Recht. Ein Baumarktleiter aus dem Kreis Kassel hatte sich bei einem Freundschaftsspiel während eines zweitägigen Geschäftstreffens am Kniegelenk verletzt.

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Urteil: Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert

Darmstadt (dapd). Eine Verletzung beim Fußballspielen während einer Dienstreise gilt nicht als versicherter Arbeitsunfall. Mit diesem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil gab das Landessozialgericht der Berufsgenossenschaft Recht. Ein Baumarktleiter aus dem Kreis Kassel hatte sich bei einem Freundschaftsspiel während eines zweitägigen Geschäftstreffens am Kniegelenk verletzt.

Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Verletztenrente ab. Dagegen klagte der 49-Jährige mit der Begründung, das Fußballspiel sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung und fester Bestandteil des Tagesprogramms gewesen.

Das Gericht war anderer Auffassung: Während einer Dienstreise besteht dem Urteil zufolge keineswegs "rund um die Uhr" Versicherungsschutz, das Fußballspiel sei dem Rahmenprogramm zuzuordnen. Der 49-Jährige sei weder aus arbeitsvertraglichen noch aus sonstigen Gründen zur Teilnahme verpflichtet gewesen.

(Aktenzeichen: Landessozialgericht Hessen L 3 U 64/06)

dapd