Urteil des EuGH Urlaub und dann Corona-Quarantäne: Sind die Urlaubstage weg?

Urlaub und dann in Corona-Quarantäne – wem das passierte, hat keinen Anspruch darauf, die Urlaubstage nachholen zu dürfen. Der EuGH hat dazu ein aktuelles Urteil gesprochen. Das Infektionsschutzgesetz lässt jetzt allerdings etwas anderes zu.

Corona-Quarantäne
Der EuGH urteilte: Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Corona-Quarantäne. - © Prostock-studio - stock.adobe.com

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, bekommt dadurch keine zusätzlichen Urlaubstage. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Ein Beschäftigter einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz wollte im Dezember 2020 Urlaub nehmen. Einen Tag vor Antritt musste er jedoch in Quarantäne, weil er am Arbeitsplatz Kontakt mit einer corona-positiven Person hatte. Er fordert eine Gutschrift seiner Urlaubstage, das lehnte die Sparkasse aber ab.

Corona-Quarantäne nicht vergleichbar mit Krankheit

Das bestätigte der EuGH nun. Zweck des Urlaubs sei es, sich von der Arbeit zu erholen. Dem steht eine Quarantäne - anders als eine Krankheit – nicht grundsätzlich entgegen. Daher sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie der Quarantäne ergeben könnten.

Die EU-Länder können aber auch Vorgaben machen, die arbeitnehmerfreundlicher sind. In Deutschland sieht eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 vor, dass behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für frühere Zeiten, also den Großteil der Corona-Zeit, gilt das aber bislang nicht rückwirkend. dpa