Rückerstattungs-Countdown für Kreditnehmer Unzulässige Kreditgebühren: So bekommen Sie Geld zurück

Bearbeitungsgebühren auf Kredite sind unzulässig. Das BGH-Urteil dazu kam bereits im Mai. Das gilt auch für ältere Verträge. Doch Bankkunden müssen sich beeilen, denn ab Jahresende verjähren die Ansprüche.

Kreditgeühren sind unzulässig: Bankkunden können sie nun zurückfordern. - © Foto: carballo/Fotolia

Im Mai dieses Jahres machte der Bundesgerichtshof (BGH) der üblichen Praxis von Banken ein Ende, die standardmäßig Gebühren für die Bearbeitung von Kredite kassierten. Diese Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, urteilten die Richter und bezogen sich auf Kreditverträge, die ab dem Jahr 2011 geschlossen wurden.

Nun mussten sie sich nochmals mit dem Thema befassen. Zwei Privatleute wollten vor Gericht durchsetzen, dass die Gebühren auch bei älteren Verträgen rechtswidrig waren. Sie forderten die Gebühren zurück – und sie bekamen Recht.

Gebühren zurückfordern

Der BGH entschied am Dienstag, dass Bankkunden die Gebühren zurückfordern können – auch noch nach Jahren (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Angesichts der Richter verjähren die Ansprüche nicht automatisch nach drei Jahren – hier gelten gesetzlich Ausnahmen. Genau das hatten die Banken angeführt und wollten der Rückzahlungsverpflichtung entgehen.

Nun müssen sie voraussichtlich mit Rückforderungen von Millionen an Euro rechnen. Das Urteil gilt für Rückforderungsansprüche, die zwischen 2004 und 2011 entstanden sind.

Bankkunden, die in dieser Zeit einen Kredit abgeschlossen haben und dafür Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, können diese nun zurückfordern. Doch dafür müssen sie selbst aktiv werden. Banken und Sparkassen zahlen nur nach schriftlicher Aufforderung .

Musterschreiben herunterladen

Die Verbraucherzentralen haben deshalb bereits jetzt Musterschreiben im Internet veröffentlicht. Sie können, wie etwa hier bei der Verbraucherzentrale Hessen, heruntergeladen werden. Die Schreiben enthalten neben Hinweisen auf die BGH-Urteile auch eine Zahlungsfrist. Das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen rät allerdings, den Betrag, den Bankkunden vom Kreditinstitut zurückhaben wollen, möglichst präzise beziffern.

Wer eine Rückforderung stellen möchte, sollte sich allerdings beeilen. Denn zum 31. Dezember verjähren alle älteren Forderungen aus den Jahren bis 2011. Um die Verjährung zu verhindern, müssen Betroffene eine Klage erheben. Ein einfaches Schreiben an die Bank reicht nur für die Rückforderung bis Ende des Jahren, nicht aber um eine Verjährung zu verhindern.

Verträge prüfen

Um zu prüfen, ob Rückzahlungen möglich sind, sollten Bankkunden, in den Kreditunterlagen zunächst nach Begriffen wie "Bearbeitungsentgelt" oder "Bearbeitungsgebühr" und den Beträgen suchen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Die Gebühren können sowohl als Summe als auch in Prozent bezogen auf den Nettodarlehensbetrag ausgewiesen sein.

Das gilt bei bereits abbezahlten Krediten: Den Betrag plus die im Laufe der Jahre zu viel gezahlten Zinsen auf die Gebühr können Bankkunden zurückverlangen.

Das gilt bei laufenden Verträgen: Wer noch abstottert, für den kann es sich lohnen, das Darlehen ohne Berücksichtigung des Bearbeitungsentgelts neu berechnen zu lassen. Der Effekt: Die Kreditsumme sinkt, die monatliche Belastung ebenfalls.

Wer Rückforderungen stellt und von der Bank abgewiesen wird, kann sich an die Ombudsleute der Banken- und Sparkassenverbände wenden. Dort sollten die Ansprüche klar und deutlich vorgebracht werden. Eine Alternative zu den Schlichtungsleuten ist der Gang zum Anwalt. Doch wer den Weg einschlägt, geht finanziell in Vorleistung, wenn er keine Rechtschutzversicherung hat. Verbraucherschützer raten davon ab, sich ohne juristischen Beistand mit Instituten auseinanderzusetzen. dpa/dhz