Mit dem Sommer kommen die Gewitter: Schon wieder haben in vielen Regionen Deutschlands Unwetter gewütet und Schäden an Autos und Häusern hinterlassen. Doch welche Versicherung zahlt für vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer oder demolierte Autos. Ein Überblick.

Überschwemmung: Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen nicht auf. Daher sind die vollgelaufenen Keller laut dem Bund der Versicherten (BdV) in der Regel nicht versichert. Nur wenn der Kunde auch sogenannte Elementarschäden abgesichert hat, besteht Versicherungsschutz.
Sturm: Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn nachweislich ein Sturm die Ursache war. Ein Sturm hat dabei mindestens Windstärke acht. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus wie abgedeckte Dächer. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.
Das Kleingedruckte zählt
Kfz-Versicherung: Sturm- und Hagelschäden am Auto sind mitversichert, wenn mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie leer aus. Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht.
Schäden durch Blitze: Schlägt ein Blitz in das Haus ein, und es bricht ein Feuer aus, ist der entstandene Schaden von der Versicherung gedeckt. Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die auf Blitzschlag beruhen, werden aber in der Regel nicht übernommen.
Tipp: Das Kleingedruckte zählt, deshalb sollten Versicherte sich immer genau anschauen, was im Einzelfall mit der Versicherung vereinbart ist – also was in den jeweiligen Policen für Schadenssummern, Selbstbeteiligungen und Details vereinbart sind. dpa