Neuerungen im KfW-Sonderprogramm sollen Mittelstand stärken
Unterstützung für Krisengeschüttelte
Seit 1. Februar 2010 gelten die Novelierungen im KfW-Sonderprogramm. Im Mittelpunkt der angekündigten „Verbesserungen“ steht eine Neuordnung der Konditionen, die laut KfW zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt. Neben der Senkung der Zinsen trat eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstandes gestärkt werden soll. So werden die Zinsbindungsfristen in allen Varianten des Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von drei, fünf oder acht Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern jetzt eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren zur Verfügung.
Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante „Flexibel“ eingeführt, um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Millionen Euro künftig bis zu 50 Prozent der Bilanzsumme des antragstellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Weitere Hilfen in Planung
Ferner denkt die Bundesregierung offenbar noch über weitere Hilfen für krisengeschüttelte Unternehmen nach. So sollen Firmen, die Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen, nicht nur bis Ende 2010, sondern bis Ende 2011 von Sozialbeiträgen für diese Mitarbeiter befreit werden können. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums wollte dies nicht bestätigen, teilte allerdings mit, dass eine Verlängerung der bestehenden Regelung „wohlwollend“ geprüft und Detailfragen der Finanzierung geklärt würden.
Seit 2009 ersetzt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter vom siebten Monat an. Diese Entlastung ist bisher gesetzlich bis Ende 2010 befristet.
Neben der Verlängerung seien den Medienberichten zufolge auch Verschärfungen geplant. Demnach sollen Großunternehmen Kurzarbeitergeld nicht mehr automatisch für den gesamten Konzern erhalten, wenn nur ein Betriebsteil von Kurzarbeit betroffen ist.
Zudem wolle die Regierung sogenannte staatliche Portfoliogarantien für Unternehmenskredite der Banken prüfen. Dafür könnten die Mittel aus dem 115 Milliarden Euro schweren Deutschlandfonds zur Stützung von krisengeschüttelten Firmen herangezogen werden.
Fest steht jedoch, dass die Bundesregierung zunächst keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Kreditklemme ergreifen. Vielmehr setzt die Politik weiterhin auf die Eigeninitiative der Kreditwirtschaft und der Spitzenverbände der Wirtschaft. Das ist das Ergebnis des sogenannten Kreditgipfels, ein Treffens von Vertretern der Bundesregierung, von Unternehmen, von Banken- und Wirtschaftsverbänden (siehe Seite 1). Zuvor hatte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke gewarnt: „Wir haben keine Kreditklemme. Wir müssen nur aufpassen, dass wir in einer anziehenden konjunkturellen Entwicklung nicht darauf hinaussteuern.“ Banken, Bund und Länder seien gefordert, alles in ihrer Macht stehende zu veranlassen, um auch Handwerksbetrieben eine bessere Finanzierung und Liquidität zu gewährleisten. abu