Arbeitsschutz durch den Chef Unternehmermodell: Gesundheit geht vor

Jeder Chef muss in seinem Betrieb für den Arbeitsschutz sorgen. Weil aber gerade kleine Handwerksunternehmen von den Kosten für eine dauernde externe Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft überfordert wären, gibt es das Unternehmermodell - eine Variante mit Vorteilen.

Auch wenn Mitarbeiter auf fremden Baustellen arbeiten, muss ihr Chef darauf achten, dass die Arbeitssicherheit eingehalten wird. - © Kara/fotolia.com

Uwe Bönickes Liste an Weiterbildungen ist lang. Von Arbeitsschutzrecht bis Konfliktmoderation reicht das Spektrum, mit dem sich der Zweiradmechanikermeister aus Roßbach bei Halle im Laufe seiner Sel bstständigkeit vertraut gemacht hat.

Seine Motivation: Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz verlangen von jedem Arbeitergeber, dass er eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellen muss. Weil die dauernde externe Betreuung viele Kleinbetriebe finanziell überfordern würde, gibt es aber die Möglichkeit der „alternativen bedarfsorientierten Betreuung“, kurz:

Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung

Chefs von maximal 50 Mitarbeitern bekommen in Seminaren ihrer Berufsgenossenschaft (BG) das nötige Wissen, um fortan sel bst den Arbeitsschutz zu organisieren. Sie erstellen die Gefährdungsbeurteilungen in ihrem Betrieb und holen nur bei Bedarf einen Betriebsarzt oder eine externe Sicherheitsfachkraft hinzu. Bönicke ist Fan des Modells, und er schätzt die Weiterbildungen. “Ich lerne dort unheimlich viel und ich kann mich mit anderen Unternehmern austauschen.“

Dieser Austausch ist auch Theo Brähler wichtig. Sein Betrieb, Röku Fensterbau aus Bischofsheim an der Rhön, hat 35 Mitarbeiter. Regelmäßig muss das Team auf Baustellen anderer Firmen arbeiten, wo Brähler keinen direkten Einfluss auf die Sicherheit hat. “Schon zum Aufmessen nehmen deswegen meine Mitarbeiter eine Checkliste mit und prüfen, ob die Arbeitssicherheit für die Monteure passt.“

Wo Handläufe fehlen oder das Gerüst nicht in Ordnung ist, sprechen sie den Bauleiter oder Bauherren darauf an. Die Erfahrungen sind positiv: “Die meisten sehen ein, dass die Gesundheit der Mitarbeiter vorgeht und bringen das in Ordnung.“

Regelmäßige Sicherheitschecks mit Unterweisungen

Mindestens einmal pro Halbjahr macht Brähler Begehungen, bei denen er seinen eigenen Betrieb kritisch unter Sicherheitsaspekten betrachtet. Seine 35 Mitarbeiter bindet er ein: “Wir besprechen, welche Gefährdung ihr Arbeitsplatz aufweist und wie sie sich verhalten sollen.“ Der Unternehmer dokumentiert diese Unterweisungen und lässt sie von den Mitarbeitern unterschreiben. Das ist wichtig, nicht nur für mögliche Kontrollen der BG.

Wenn trotz aller Sicherheitsmaßnahmen ein Unfall im Betrieb passiert, müssen Chefs nachweisen, dass sie alle Regeln eingehalten haben. Sonst haften sie persönlich: finanziell, aber auch vor dem Strafrecht. Mit Dokumentation sei das alles aber gar kein Problem, ist Uwe Bönickes Erfahrung: “Dann ist das ein Kaffeeklatsch!“

Die Kosten des Unternehmermodells sind geringer als die der Regelbetreuung. Der Unternehmer zahlt seine Beiträge an die BG, die Seminare sind in der Regel kostenfrei. Den Betriebsarzt oder die externe Sicherheitsfachkraft beauftragt der Unternehmer nur, wenn sich im Betrieb wichtige Änderungen ergeben.

Geld kostet es den Unternehmer allerdings immer dann, wenn er in seinem Betrieb Sicherheitsmängel beseitigen muss. Theo Brähler betrachtet den Aufwand für Arbeitssicherheit als wichtige Investition, nicht nur, weil besserer Arbeitsschutz Kosten einspart. Der Fensterbauer bekommt auch viele seiner Aufträge nur, weil er nachweist, dass bei ihm sicher gearbeitet wird. “Sicher mit System“ heißt das Siegel, mit dem er seine Auftraggeber überzeugt.

Unternehmermodell

Unternehmer, die sich für das Unternehmermodell entscheiden, müssen nach einem Grundseminar regelmäßige Fortbildungen besuchen, abhängig davon, zu welcher Gefahrengruppe sie gehören.
Die Chefs lernen, Gefährdungen in ihrem Betrieb zu ermitteln, ihre Risiken einzuschätzen, notwendige Präventionsmaßnahmen abzuleiten, deren Wirksamkeit zu überprüfen und alle Schritte korrekt zu dokumentieren.
Immer, wenn sich im Betrieb etwas ändert, sei es durch Personalwechsel, durch eine neue Maschine oder auch, weil ein Unfall passiert ist, muss der Chef sich von der externen Sicherheitsfachkraft oder dem Betriebsarzt betreuen lassen.
Bei jeder Änderung ist auch eine neue Sicherheitsunterweisung nötig. Diese bezieht sich immer auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich der betroffenen Arbeitskraft.
Hier gibt es nützliche Informationen und Checklisten zu Arbeitsschutz und zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in Kleinbetrieben .

bst