Die Union tritt beim Thema Rente auf der Stelle. In der Koalition gibt es immer noch strittige Punkte, zum Beispiel bei den Renten für Geringverdiener und Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) kritisieren die Rentenpläne. Der Gesetzentwurf "benachteilige vor allem die ältere Frauengeneration".

Der Koalitionsausschuss hatte im November beschlossen, Mini-Renten in bestimmten Fällen aus Steuermitteln so aufzustocken, dass sie knapp oberhalb der Grundsicherung liegen. Die CSU kritisiert aber die Vermischung von Versicherungsleistung und Fürsorgeprinzip.
Auch sei die Frage nicht beantwortet, wie mit den regionalen Unterschieden bei der Höhe der Grundsicherung umgegangen werden soll, sagte die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt. Nicht im gesamten Bundesgebiet bekämen die Betroffenen einheitlich 850 Euro im Monat.
Koalition will Altersarmut verringern
Mit der sogenannten Lebensleistungsrente will die Bundesregierung die Altersarmut verringern. Dabei sollen unter anderem die Beitragszeiten von Frauen, die Kinder erzogen oder Pflegeleistungen erbracht haben, höherbewertet werden.
Bei der Mütterrente gebe es jedoch Diskussionsbedarf, weil die Finanzierung nicht gesichert sei, erklärte die CSU-Politikerin. Für die Landesgruppe sei es ein "sehr großes Anliegen", diese Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Denn Mütter hätten vor 1992 ihre Kinder oft nicht in Krippen bringen können, um arbeiten zu gehen. Hier würden derzeit finanzielle Spielräume geprüft und Stufenmodelle durchgerechnet. Denkbar sei es, mit Mehrkinderfamilien zu beginnen. Betroffen sind etwa acht Millionen Frauen.
Rentenpläne benachteiligen ältere Frauengenerationen
Heidi Kluth, UFH-Bundesvorsitzende, kritisiert: "Die jüngeren Frauengenerationen werden insgesamt deutlich bevorzugt. Zusätzlich zu der geplanten Höherbewertung von Beitragszeiten bekommen sie für Geburten ab 1992 drei Jahre Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Sie kommen außerdem in den Genuss eines deutlich ausgebauten staatlichen Kinderbetreuungsangebots oder erhalten alternativ – wenn sie Kinder zuhause erziehen – Betreuungsgeld. Verglichen damit sind ältere Frauengenerationen benachteiligt."
Als Fortschritt sehen die UFH eine Pflicht zur Altersvorsorge für alle Selbstständigen, zu der das Bundesarbeitsministerium Eckpunkte vorgelegt hatte. Dabei sollte den Betroffenen die Wahl zwischen privater Vorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung überlassen werden.
"Im Zuge dieser Altersvorsorgepflicht für Selbstständige könnte auch die Handwerkerrentenversicherungspflicht abgeschafft werden", sagt Anne Dohle, Geschäftsführerin des UFH-Bundesverbandes.
Für die Sonderregelung, dass sich Betriebsinhaber aus den 41 Anlage-A-Gewerken mindestens 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen, gibt es keine Begründung mehr.
Dohle: "Ein besonderes Schutzbedürfnis für diese Personengruppe ist nicht gegeben. Leider gibt es innerhalb der Bundesregierung aber derzeit keine Einigkeit, so dass die Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen und die Abschaffung der Handwerkerrentenversicherungspflicht wohl vorerst nicht auf den Weg gebracht wird." dapd/rh