Familienpolitik Unternehmerfrauen im Handwerk fordern Kita-Ausbau statt Großelternzeit

Obwohl der Bundestag mehr Geld für den Kita-Ausbau bereitstellt, fehlen noch viele Plätze. Statt sich nun um andere familienpolitische Leistungen wie den Plänen zur Ausweitung der Großelternzeit zu kümmern, sollte die Regierung mehr Energie in die staatliche Kinderbetreuung stecken, fordern die Unternehmerfrauen im Handwerk. Die Großelternzeit sei für kleine Betriebe nicht praxistauglich.

Zuschüsse für den Kita-Ausbau: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition, beschlossen dafür weitere 580,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Doch noch gibt es zu wenige Plätze. - © Foto: David Hecker/dapd

Für den Ausbau der Kleinkindbetreuung gibt es mehr Geld. Der Bundestag beschloss am vergangenen Dienstag, dafür weitere 580,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Mit dem Geld sollen 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstehen. Denn diese haben ab 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und noch immer fehlen tausende an Kita-Plätze.

Doch dies hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Wie eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Düsseldorfer Hans-Böckler-Stiftung ergab, hält der stockende Kita-Ausbau viele Arbeitnehmerinnen davon ab, eine Vollzeitstelle anzunehmen. Ein schlechtes Zeichen in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels.

"Großelternzeit ist nicht praxistauglich"

Damit Eltern kleiner Kinder mehr Unterstützung bei der Kinderbetreuung bekommen, sollen nach den Plänen des Bundesfamilienministeriums künftig auch Großeltern vorübergehend eine Auszeit vom Job nehmen können. Doch die sogenannte Großelternzeit ist umstritten. Auch der Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk kritisiert den Vorschlag und plädiert für mehr staatliche Kita-Plätze.

Der Verband hält es aber für verfehlt, dass das Bundesfamilienministerium die Großelternzeit ausweiten will. So sieht ein aktueller Gesetzentwurf vor, dass alle berufstätigen Großeltern in Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Großelternzeit erhalten. Konkret bedeutet dies eine Freistellung mit Kündigungsschutz, jedoch ohne finanzielle Entschädigung.

Momentan gelten entsprechende Regelungen für Großeltern nur dann, wenn ein Elternteil krank, schwerbehindert oder verstorben ist. Zusätzlich können die Großeltern die Elternzeit dann in Anspruch nehmen, wenn  ein Elternteil minderjährig oder noch in der Ausbildung ist. Außerdem könnten alle Arbeitnehmer, also auch Großeltern, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ihre Arbeitszeit reduzieren, weisen die Unternehmerfrauen hin.

Jeder zehnte wird Anspruch nutzen

"Wenn Großeltern sich bei der Kinderbetreuung einbringen, ist der Grund hierfür oft der Mangel an Kitaplätzen. Statt solche Freistellungsansprüche zu schaffen, sollte der Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung massiv vorangetrieben werden", kritisiert Heidi Kluth, Vorsitzende des Verbands. Aus ihrer Sicht bergen die aktuellen Pläne auch die Gefahr, dass ältere Frauen Rentenansprüche verlieren, wenn sie die Großelternzeit nutzen.

Aus Sicht der Handwerksbetriebe würden die Pläne – vor allem bei denen mit gerade über 15 Mitarbeitern – die Personalplanung erheblich erschweren. "Für die ausgefallene Arbeitskraft muss Ersatz gefunden werden. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das nicht einfach," sagt Kluth. So erteilt der Verband dem Vorschlag von Ministerin Kristine Schröder eine klare Absage.

Das Familienministerium geht momentan davon aus, dass von der Großelternzeit lediglich 30.000 Personen im Jahr Gebrauch machen werden. Das wäre jeder zehnte der berechtigten Großväter und Großmütter. Doch noch sind es nur Pläne und noch hat die Regierung nicht abgestimmt. jtw