Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr angenommen.
Dem Gesetzesentwurf wurde bei Enthaltung der Linksfraktion von allen übrigen Fraktionen im Bundestag zugestimmt. Ziel ist ein besserer Verbraucherschutz vor Abo- und Kostenfallen im Internet. Unternehmen werden verpflichtet, die wesentlichen Informationen zu einem Vertrag, vor allem den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung, klar und verständlich "in hervorgehobener Weise" zur Verfügung zu stellen.
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung eines Unternehmens kommen künftig nur dann zustande, wenn die Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten und wenn das Unternehmen sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Einschlägige Vorschrift ist der Paragraf 312g des BGB.
Betriebe können sich mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie auf der Seite ec-net.de über wichtige Aspekte im elektronischen Geschäftsverkehr erkundigen. Dort stehen auch verschiedene Ratgeber und Leitfäden zum Download bereit. dhz