Seit Dezember vergangenen Jahres gelten auch für private Krankenversicherungen die neuen Unisex-Tarife. Verpflichtend sind diese zwar nur für Neukunden, doch manchmal kann sich der freiwillige Wechsel lohnen. Anders als oft gemeldet, wird es aber auch für einige Frauen teurer.

Durch die neuen Unisex-Tarife müssen Männer einer Studie der Ratingagentur Morgen & Morgen zufolge – wie erwartet – deutlich tiefer in die Tasche greifen. So zahlt ein 30-Jähriger im Schnitt monatlich 100 Euro mehr für seinen Versicherungsschutz.
Doch auch für viele Frauen kann es überraschenderweise teurer werden. Die Ersparnis liegt für eine 30-jährige Frau lediglich bei knapp über einem Euro. Eine 40-Jährige zahlt im Schnitt sogar rund sieben Euro mehr pro Monat.
Unisex-Tarife bei Frauen beliebter
Das liegt zum einen daran, dass die neuen Unisex-Tarife bei Frauen wesentlich beliebter sind als bei Männern und der Frauenanteil hier daher deutlich überwiegt. Für die Versicherungen ist ein hoher Frauenanteil aber teurer, weil Frauen im Schnitt deutlich höhere Gesundheitskosten verursachen als Männer.
"Um die Anforderungen einer nachhaltig tragfähigen Kalkulation zu erfüllen, müssen angesichts der ungewissen Bestandszusammensetzungen der neuen Unisex-Tarife zudem zusätzliche 'Sicherheitspuffer' eingebaut werden", erläutert Jens Wegner vom Verband der Privaten Krankenversicherung.
Erschwerend kommt die Absenkung des Rechnungszinses hinzu. Sie greift bei vielen Versicherern, nachdem die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen hat, den Zins von 3,5 auf 2,75 Prozent herunterzusetzen. Dazu verpflichtet sind die Versicherer allerdings nicht.
Verpflichtend nur für Neukunden
"Zudem verbinden viele Unternehmen die Neukalkulation der Tarife mit einem niedrigeren Rechnungszins. Damit wird die langfristige Finanzierbarkeit der neuen Unisex-Tarife gestärkt", sagt Wegner. "Dies wirkt in einer anhaltenden Niedrigzinsphase als zusätzliche Sicherung und macht die Beiträge für die Zukunft noch stabiler."
Verpflichtend sind die neuen Unisex-Tarife nur für Neukunden, die nach dem 21. Dezember 2012 einen Vertrag unterzeichnet haben. Für Altverträge gilt hingegen ein Bestandsschutz, so dass die Versicherten von der Neuregelung zunächst nicht betroffen sind.
"Für Bestandskunden ändert sich erst einmal nichts – es sei denn, man will seinen Tarif ändern, dann greifen die neuen Unisex-Tarife", erklärt Katja Rupp von der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP).
Frauen sollten nachrechnen
Während ein freiwilliger Wechsel in die neuen Tarife für männliche Versicherungsnehmer wegen der höhen Mehrkosten meist keine Option sein dürfte, sollten Frauen auf jeden Fall nachrechnen, ob sich ein Wechsel für sie nicht doch lohnen könnte. Denn auch wenn die finanzielle Entlastung gering ist, bietet ein neuer Unisex-Tarif möglicherweise bessere Leistungen.
"Wer also wechseln möchte, der kann das - man sollte es sich immer durchrechnen lassen, was für einen im konkreten Fall sinnvoll ist", empfiehlt Rupp. Der Versicherungsnehmer sollte sich dabei aber bewusst sein, dass es keine Rückkehr in die alten Tarife gibt. dhz/dapd